Gerichtsurteil Bausparverträge - Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Karlsruhe · In Bausparverträgen ist ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn nicht zulässig. Das befand das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Eine solche Klausel benachteilige die Kunden, denn die Kündigung durch die Bausparkasse knüpfe nicht an ein vertragswidriges Verhalten des Verbrauchers an, begründete das Gericht die Entscheidung.

Außerdem sei nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ein Bausparvertrag frühestens zehn Jahre nach erfolgter Zuteilung kündbar. Mit der Klausel würde diese vorgeschriebene Frist je nach Tarif um mehrere Jahre verkürzt. Als zuteilungsreif gilt ein Vertrag, wenn der Kunde eine Mindestsparsumme erreicht und Anspruch auf ein Bauspardarlehen hat.

Das Urteil stammt vom 01. September 2017. (Az.: 10 O 509/16)

(felt)
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