Gerichtsurteil Jobcenter muss Hartz IV-Empfängern Schulbücher bezahlen

Celle · Dieses Urteil ist wegweisend: Jobcenter müssen die Kosten für Schulbücher Hartz-IV-Empfängern erstatten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher am Montag in Celle mitteilte. Es ist das erste derartige Urteil eines Obergerichts.

Gerichtsurteil. Jobcenter muss Hartz IV-Empfängern Schulbücher bezahlen
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Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.

Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müßten aus dem Regelbedarf bezahlt werden, entschied dagegen das Gericht. Weil dieser jedoch nur Kosten für Bücher von rund 3 Euro im Monat vorsehe, sei nicht einmal ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt. Das sei aber "eine planwidrige Regelungslücke", weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse.

Diese Lücke müsse geschlossen werden. "Das ist eine Pionierentscheidung", sagte der Sprecher. "So wurde ein gangbarer Weg gefunden, ohne dass man das Bundesverfassungsgericht anrufen muss." Eine Revision wurde zugelassen. (Az. L 11 AS 349/17, Urteil vom 11. Dezember 2017)

(felt)
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