Pleiten, Pech und Pannen Gesundheitskarte rechtswidrig? Was Patienten wissen müssen

Düsseldorf · Die elektronische Gesundheitskarte bleibt ein Problem-Projekt. Erst brachte sie nicht den gewünschten Nutzen, jetzt könnte sie auch noch rechtswidrig sein, weil die Fotos von den Kassen ungeprüft übernommen wurden. Wir erklären, welche Unannehmlichkeiten jetzt auf Versicherte zukommen können.

Daten, Kosten, Sicherheit - die Fakten zur Gesundheitskarte
Infos

Daten, Kosten, Sicherheit - die Fakten zur Gesundheitskarte

Infos
Foto: AP

Seit 1. Januar 2014 ist die elektronische Gesundheitskarte für alle gesetzlich Versicherten Pflicht. Neben Angaben zu Person und Gesundhheitsgeschichte hat sie vor allem eine Neuerung. Auf ihr ist ein Lichtbild der versicherten Person zu sehen.

Kann die Karte auch weiterhin genutzt werden?

Doch genau damit gibt es nun Ärger. Zwar haben die Kassen auf eine Einsendung von Fotos gepocht und die Karten zeitig auf den Markt gebracht. Doch ob Lichtbild und Kartenhalter tatsächlich übereinstimmen, wurde nicht geprüft.

"Trotzdem ist die Karte jetzt aber nicht ungültig oder rechtswidrig", sagt Regina Behrendt, Referentin für den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. "Da ist missverständlich. Vielmehr ist es so, dass die Krankenkassen an dieser Stelle ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind." Es wurde also nicht überprüft, ob das eingesendete Lichtbild tatsächlich mit dem Versicherten übereinstimmt. Die Karte selbst, kann deshalb aber trotz des Debakeles weiterhin genutzt werden.

Wer muss mit Problemen rechnen?

"Nur, wer etwa ein Bild von seinem Haustier eingeschickt hat, der könnte in den Arztpraxen jetzt in Probleme geraten", so die Expertin. Denn wenn Foto und Versicherter nicht das gleiche Konterfei zeigen, können die Arztpraxen die Behandlung ablehnen und ein Ersatzverfahren verlangen. "Das bedeutet, dass der Patient im schlimmsten Fall bis er eine neue Karte hat, für jeden einzelnen Arztbesuch ein Schreiben der Versicherung benötigt, welches bestätigt, dass er, trotz abweichendem Bild, der Versicherte ist", so Behrendt.

Wie gehen die Arztpraxen mit den "falschen Karten" um?

Ärger macht das aber nicht nur den Patienten. Auch für die Arztpraxen ist das mit erheblichen Risiken verbunden. "Sie müssen entscheiden, ob sie den Patienten ablehnen oder eine Privatrechnung stellen." Ob diese Rechnung am Ende auch bezahlt wird, ist jedoch ungewiss.

Die Frage danach wie Arztkosten bei einem falschen Lichtbild abgerechnet werden sollten, führte vermutlich zur Feststellung des Problems. "Aus diesem Grund, wird auch nicht die Karte an sich angezweifelt, sondern es ist ein Streit zwischen Ärzten und Kassen", so die Verbraucherschützerin. Versicherte mit einem gültigen Lichtbild, müssen aktuell also nichts befürchten - und brauchen auch keine Maßnahmen zu ergreifen.

Wie genau mit den falschen Karten umgegangen wird, und welche Konsequenzen möglichen Betrügern drohen, bleibt laut Behrendt abzuwarten.

(ham)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort