Verbraucherzentrale Hamburg So mogeln die Hersteller bei Verpackungen

Düsseldorf · Hoher Preis, aber wenig drin? Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Verpackungen verschiedener Produkte geröntgt, um herauszufinden, wie sehr die Hersteller tricksen. Ergebnis: Je nach Produkt bestand der Inhalt aus bis zu 68 Prozent Luft.

So tricksen Hersteller bei den Verpackungen von Lebensmitteln und Kosmetik
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Wie Hersteller bei den Verpackungen tricksen

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Unter dem Motto "Jede Menge Luft nach oben" hat die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ Hamburg) gemeinsam mit dem Eichamt Fellbach stichprobenartig Lebensmittel- und Kosmetikverpackungen unter die Lupe genommen. Anlass waren zahlreiche Beschwerden über Mogelpackungen von Verbrauchern.

Um herauszufinden, wie viel Luftanteil tatsächlich in den Produkten zu finden ist, wurden die Verpackungen von den Verbraucherschützern geröntgt — mit erstaunlichem Ergebnis. Bis zu 49 Prozent Luftanteil fanden die Tester in Lebensmitteln. Noch extremer war das Ergebnis bei Kosmetika, darin befindet sich demnach sogar bis zu 68 Prozent Luft. Die Kosmetika fielen vor allem durch "doppelte Böden und Tiegel mit dicken Wandungen auf", heißt es in dem Bericht.

Die Kandidaten zur "Mogelpackung des Jahres 2014"
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Nun wird geprüft, ob die Packungen dem sogenannten Eichrecht entsprechen, heißt es auf der Webseite der VZ Hamburg. "Wir fragen uns, warum bei Risotto-Reis, Falafel-Mehl und Müsli nicht möglich sein soll, was beim Abfüllen von Mehl anscheinend problemlos klappt", heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale.

Die Mogelpackungen täuschen demnach nicht nur den Verbraucher, sondern stellen auch ein Umweltproblem dar, weil unnötig Abfall entsteht. Zudem kritisieren die Tester die Politik, die der Industrie zahlreiche Schlupflöcher biete.

"Von den Eichämtern toleriert wird im Regelfall ein Luftanteil von höchstens 30 Prozent. Doch richtig konkrete und verbindliche Vorgaben, wie viel Luft in Packungen tatsächlich zulässig ist, sucht man in der sogenannten Fertigpackungsverordnung vergebens."

Nun fordern die Verbraucherschützer eine gesetzliche Regelung, die Herstellern vorschreibt, Verpackungen komplett zu füllen und nur im Ausnahmefall Luftraum lassen zu dürfen.

(ham)
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