Fotos Sieben Fragen zum Thema "Nachhilfe"
Halbjahreswechsel in den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Schüler bekamen nicht nur Zeugnisse, sondern einige auch einen Denkzettel verpasst. Nachhilfe ist bei Vielen der letzte Ausweg. Doch gibt es einige Dinge zu beachten. Gemeinsam mit den ARAG-Experten stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte vor.
Ist eine öffentliche Nachhilfeschule besser als ein privater Nachhilfelehrer?
Im Prinzip ist es egal, ob privater Nachhilfelehrer oder öffentliche Nachhilfeschule, denn beide Varianten können das gleiche Wissen vermitteln. Der Unterschied liegt nur in der Tatsache, wo der Unterricht stattfindet und wie er gestaltet ist. Während der private Nachhilfelehrer häufig ein Student oder Ähnliches sein kann und im privaten Umfeld unterrichtet, sind an öffentlichen Nachhilfeschulen meistens ausgebildete Fachkräfte tätig. Des Weiteren müssen bei öffentlichen Nachhilfeeinrichtungen häufig Verträge unterschrieben werden, wohingegen private Lösungen meistens auf mündlichen Absprachen aufbauen.
Um was für einen Vertrag handelt es sich bei den öffentlichen Nachhilfeschulen?
Nachhilfeverträge sind in der Regel Dienstverträge. Das bedeutet, dass nicht der Lernerfolg gesichert wird, sondern nur die Tatsache, dass gelernt wird. Genauer gesagt sichert sich der Nachhilfelehrer/die Nachhilfeschule damit ab, dass sie nicht rechtlich belangt werden können, wenn das Kind keine guten Noten schreibt. Der Vertrag sichert somit ausschließlich, dass Stoff gelernt und vertieft wird, aber nicht dass das Kind gute Noten schreibt.
Kann ich auch einen individuellen Vertrag aufsetzen lassen?
Ja, theoretisch können sie einen individuellen Vertrag aufsetzen lassen. Praktisch wird sich aber kaum ein Institut/Lehrer finden lassen, der gewillt ist, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Denn wie in der vorherigen Frage erklärt, kann keine Nachhilfeschule/kein Nachhilfelehrer versichern, dass das Kind gute Noten schreibt. Schließlich kommt es beispielsweise auch auf äußere Einflüsse an, wie das Kind in einer Prüfung abschneidet.
Kann ich meinen Vertrag jederzeit kündigen?
Sollten Sie einen Vertrag mit einer festgelegten Laufzeit geschlossen haben, müssen sie diese Laufzeit beenden, bevor sie kündigen können. In anderen Fällen, zum Beispiel, wenn der Nachhilfelehrer die Vergütung im Anschluss an den Unterricht erhält, kann der Vertrag bis zum Folgetag gekündigt werden. Bei einer monatlichen Vergütung hingegen kann der Vertrag bis zum 15. eines jeden Monats gekündigt werden.
Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?
Bei einer Kündigung ist darauf zu achten, dass diese fristgemäß eingeht, damit sie wirksam ist. Bei Verträgen ohne festgelegte Laufzeit gelten dabei die Bestimmungen des BGB, die sich nach dem Zeitpunkt der Vergütung richten.
Auch ist es möglich, dass sie fristlos kündigen können, wenn gewisse Vertragsinhalte (z.B. die maximaleTeilnehmeranzahl oder fehlende Qualifikation des Personal) nicht eingehalten werden.
Es ist nicht möglich, eine ausbleibende Verbesserung des Kindes als Grund für einen Vertragsbruch zu nennen. Jeder Vertragsbruch muss konkret nachgewiesen werden können.
Muss ich auch in den Ferien Zahlungen entrichten?
Nein, selbst wenn in den jeweiligen AGB festgelegt ist, dass sie zahlen müssten, ist diese Klausel unwirksam. In den Ferien müssen sie grundsätzlich keine Zahlungen an die Nachhilfeschulen entrichten, auch nicht in verminderter Form.
Was ist bei der Wahl der Nachhilfeschule/des Nachhilfelehrers zu beachten?
Wichtig ist, dass der Schüler ein Vertrauensverhältnis zu seinem Lehrer aufbauen kann. Sollte eine Barriere bestehen oder das Kind sich unwohl fühlen, wird der gesamte Nachhilfeunterricht keinen Effekt haben. Aus diesem Grund bieten Nachhilfeschulen in aller Regel auch Probestunden an, die wahrgenommen werden sollten. Und selbst bei Gefallen des Schülers sollte immer eine kurze Vertragslaufzeit angestrebt und auf die reale Gruppengröße geachtet werden. Denn desto größer die Gruppe, desto uneffektiver ist das Lernen.