Probetraining vereinbaren So finden Sie das richtige Fitnessstudio

Frankfurt/Main · Die Pfunde aus dem letzen Jahr loswerden und für die perfekte Strandfigur trainieren: Viele Verbraucher suchen zum Frühjahr nach dem richtigen Fitnessstudio. Die Auswahl ist groß. Wir helfen bei der Suche.

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Foto: AOK

An welchen Punkten kann ich das richtige Fitnessstudio erkennen?

Da gibt es eine ganze Reihe von Faktoren zu beachten. Besonders wichtig ist natürlich die Qualität des Trainings und der persönliche Wohlfühlfaktor in Fitnessstudios. Beides ist für den Kunden nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Deswegen lohnt es sich, mit verschiedenen Studios kostenlose und unverbindliche Probetrainings zu vereinbaren, um vergleichen zu können. Teils helfen auf der Suche auch Qualitätssiegel wie das "Prae-Fit" des TÜVs Rheinland. Geprüft werden hierfür unter anderem die Qualifikation des Personals, das Trainings- und Kursangebot.

Entscheidend ist für Verbraucher auch eine gute Erreichbarkeit des Studios von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus. Lange Wege und Anfahrtszeiten zum Studio halten unter Umständen vom Training ab. Auch sollten die Öffnungszeiten gut mit dem eigenen Alltag vereinbar sein. Unbedingt zu beachten sind die anfallenden Gebühren, die Betreuung, der Andrang sowie die Hygiene in Studio, Umkleiden und Sanitäranlagen, das Publikum und das Gesamtangebot an Geräten, Kursen und Entspannungsmöglichkeiten.

Was ist beim Vertrag zu beachten?

Die für den Verbraucher wichtigsten Elemente sind die Laufzeiten und Regelungen zur Kündigung. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Verbrauchern, beim Abschluss eines neuen Vertrages maximal eine Erstlaufzeit von einem Jahr zu akzeptieren. In Streitfällen halten Gerichte unter Umständen auch noch Verträge mit zwei Jahren Laufzeit für zulässig, andere Gerichte beurteilten bei Erstverträgen bereits Laufzeiten von mehr als einem halben Jahr als unangemessene Benachteiligung von Kunden. Achtung: In vielen Fitnessstudio-Verträgen sind automatische Verlängerungen vorgesehen, wenn Kunden nicht rechtzeitig kündigen.

Müssen Kunden lange Vertragslaufzeiten akzeptieren?

Nein. Zwar sind Studiobetreiber daran interessiert, Kunden möglichst lange zu binden und kaum daran, Ausnahmen von ihren Standardverträgen zu gewähren. Verträge können jedoch grundsätzlich frei verhandelt werden. Insofern können Verbraucher über die Höhe der monatlichen Gebühren genauso versuchen zu verhandeln wie über die Laufzeit. "Es sind viele Fälle bekannt, in denen die Fitnessstudio-Betreiber mit sich reden lassen und eine kürzere Laufzeit zugestehen", sagt der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin, denn der Konkurrenzdruck unter den Studios ist sehr hoch.

Wie sieht die richtige Kündigung aus?

Verbraucher sollten auf jeden Fall auf schriftlichem Weg kündigen. Zu beachten sind dabei die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kündigungsfristen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen darf sich die Kündigungsfrist auf maximal drei Monate zum vorgesehenen Vertragsende belaufen. Verbraucheranwalt Hollweck empfiehlt, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Mit dem Rückschein lässt sich im Streitfall eindeutig dokumentieren, wann die Kündigung beim Betreiber des Fitnessstudios einging.

Können Verträge bei Krankheit oder Umzug gekündigt werden?

Sogenannte außerordentliche Kündigungen vom Kunden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Solche Gründe können laut Verbraucherzentrale Bayern etwa schwere Erkrankungen sein, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, oder ein Umzug, der eine 30 Kilometer längere Anfahrt mit sich bringt. Fristlos kann in der Regel auch bei einer Schwangerschaft gekündigt werden. Aber auch der Studiobetreiber kann in Ausnahmefällen fristlos kündigen, etwa wenn das Studio umzieht oder sich das Angebot durch einen Umbau deutlich verschlechtert.

(AFP/anch)
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