Verbraucherschutz Änderungen bei der Telefonrechnung ab Dezember

Berlin · Während zu Jahreswechsel zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft treten, halten sich die Neuerungen ab dem 1. Dezember in Grenzen. Im Mittelpunkt steht ein verbesserter Verbraucherschutz bei Telefonverträgen.

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  • Telekommunikation

Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.

  1. International

Das deutsch-albanische Abkommen über soziale Sicherheit tritt ebenfalls zum 1. Dezember in Kraft. Von der darin vereinbarten Koordination der jeweiligen Rentenversicherungssysteme profitieren Versicherte, die vorübergehend im jeweils anderen Staat arbeiten und dort Rentenbeiträge abführen.

(csr/dpa)
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