Hintergrund Verspätung wegen Bahnstreik – das sind Ihre Rechte
Ob Sie bei Verspätung oder beim Zugausfall Ansprüche auf Entschädigung geltend machen können, erfahren Sie hier.
Was zahlt die Bahn, wenn Verspätungen auftreten?
Bei Verspätungen kommt es auf die Dauer an. Grundsätzlich haben Reisende aber laut EU-Recht einen Anspruch auf Entschädigung. Das gilt für Naturkatastrophen wie Unwetter, aber auch bei Streiks. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Ab einer absehbaren Verspätung von über einer Stunde können Fahrgäste auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Ticketpreis zurückverlangen.
Wo erfahre ich, ob mein Zug verspätet ist?
Auf der Internetseite der Deutschen Bahn finden Reisende Informationen zum Streik und einen Ersatzfahrplan. Allerdings liegen zu einzelnen Zügen oftmals relativ kurzfristig Informationen vor. Außerdem gibt es eine Service-Nummer (0180 6 33 66 33), die allerdings kostenpflichtig ist.
Was ist zu tun, wenn der Zug ganz ausfällt?
Wenn ein Zug ausfällt oder der Fahrgast einen Anschluss wegen der Verspätungen verpasst, kann er auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen. Auch wenn sich abzeichnet, dass Fahrgäste ihr Ziel mit Nahverkehrszügen erst mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreichen, können sie ohne Aufpreis mit einem Zug des Fernverkehrs fahren. Dieser darf aber nicht reservierungspflichtig sein. Auch Sonderfahrten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bevor Fahrgäste in den Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie ein gültiges Ticket lösen.
Was passiert, wenn ich die Fahrt absagen will?
Wer sich anlässlich eines Streiks dafür entscheidet, seine Fahrt nicht anzutreten, kann sich sein Ticket inklusive Reservierungsgebühren an einem DB-Schalter kostenlos erstatten lassen.
Was gilt für Pendler mit Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte?
Pendler entschädigt die Bahn mit einer Pauschale pro Fahrt. Sie wird ebenfalls dann gezahlt, wenn der Zug mindestens 60 Minuten verspätet ist. Insgesamt sind die Auszahlungen auf 25 Prozent des Zeitkartenpreises beschränkt. Für Zeitkarten des Fernverkehrs beträgt die Erstattung für die 2. Klasse 5,- Euro und für die 1. Klasse 7,50 Euro. Für die BahnCard 100 werden für die 2. Klasse 10,- Euro entschädigt, für die 1. Klasse 15,- Euro.
Und wenn die S-Bahnen der Deutschen Bahn betroffen sind?
Im Nahverkehr sehen die Regelungen etwas anders aus. Hier ist nicht mit nennenswerten Entschädigungen zu rechnen. Bei 60 Minuten Verspätung gibt es in der zweiten Klasse pauschal 1,50 Euro, in der ersten Klasse 2,25 Euro. Da aber erst ab einem Betrag von 4 Euro ausbezahlt wird, erhalten Bahnfahrer nur dann Geld, wenn mindestens zwei Verspätungen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeit-Tickets auftreten.
Wie mache ich die Entschädigung geltend?
Die Ansprüche müssen mit dem Fahrgastrechte-Formular geltend gemacht werden. Das Formular gibt es im Zug, an der DB-Information, im DB-Reisezentrum oder als Online-Formular.
Gelten diese Regelungen auch bei Handy-Tickets?
Liegt das Ticket auf dem Handy vor, muss der Fahrgast die Buchungsbestätigung, die per E-Mail bei ihm eingegangen ist ausdrucken und mit dem Formular an den Servicecenter in Frankfurt schicken.
Gelten diese Rechte auch für Reisende mit internationalen Fahrkarten?
Ja, diese Regelungen gelten auch, wenn Tickets im Ausland gekauft, oder die Reise im Ausland angetreten wurde. Der Reisende muss die Entschädigung dann aber in dem Bahn-Unternehmen geltend machen, bei dem das Ticket gekauft wurde.
Zahlt die Bahn bei großen Verspätungen ein Taxi oder ein Hotelzimmer?
Ja, die Bahn bezahlt eine Übernachtungsmöglichkeit beziehungsweise einen alternativen Transport. Allerdings nur dann, wenn die Bahn selbst keine Alternative, zum Beispiel einen Schienen-Ersatzverkehr, anbietet.
Gibt es diese Option nicht, findet die Fahrt zwischen 0 und 5 Uhr morgens statt, und hat der Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, kommt die Bahn für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 80 Euro auf. Wenn die letzte planmäßig Verbindung des Tages ausfällt und bis Mitternacht der Zielbahnhof anders nicht mehr erreicht werden kann, tritt diese Regelung ebenfalls in Kraft.<br />Führen die Ausfälle und Verspätungen dazu, dass im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig wird, muss die Bahn die Kosten für das Hotelzimmer tragen.
Bezahlt die Bahn auch die Kosten für ein verpasstest Flugzeug?
Nein. Wird ein Flugzeug verpasst, zahlt die Deutsche Bahn keine Entschädigung. Der Reisende muss die Möglichkeit einer Verspätung im Falle eines Streiks selbst in die Anreisezeit an den Flughafen einkalkulieren. Und sich gegebenenfalls um einen alternativen Transport kümmern.
Ist die Bahn verantwortlich, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?
Nein. Arbeitnehmer müssen sich im Fall eines Streiks oder Unwetters, das für Verspätungen bei der Bahn sorgt, selbst Vorkehrungen treffen, um trotzdem pünktlich zu erscheinen. Dazu gehört auf alternative Transportmittel umzusteigen - und besonders wichtig: Den Arbeitgeber so früh wie möglich über die Verspätung informieren.