Was alles unter Ruhestörung fällt Viel Lärm um den Lärm

Düsseldorf · Jeder Mensch ist 24 Stunden am Tag den verschiedensten Geräuschkulissen ausgesetzt. Dass zeitweise das Bedürfnis aufkommt, einmal abzuschalten, ist nicht nur verständlich, sondern auch empfehlenswert. Denn dauerhafter Lärm macht krank.

10 Stresskiller für den Alltag
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Foto: dpa

Besonders nervig ist Krach, wenn er nicht einmal vor dem eigenen Zuhause halt macht. Wer genau überlegt stellt schnell fest: verschiedenen Lärmquellen sind überall. Sei es das nächtliche Duschen des Nachbarn oder die unverschämt laute Party am Ende der Straße. Arag-Experten erklären, was an Krach zumutbar ist und wo der Spaß aufhört.

Gutes Miteinander in Mehrfamilienhäusern

Wie immer gilt, ein ordentliches Miteinander, vor allem in Mehrfamilienhäusern, sollte keine Ausnahme, sondern eine Selbstverständlichkeit sein. Zwischen 22 Uhr und sechs Uhr sowie mittags zwischen 13 und 15 Uhr ist Zimmerlautstärke wünschenswert.

Geräusche außerhalb der Wohnung sollten somit nicht für den Nachbarn wahrnehmbar sein. Der Lautstärkegrad kann je nach Wohnsituation, Bodenbelag oder Dämmung individuell variieren.

Für Geräte wie zum Beispiel den Rasenmäher heißt es an Sonn- und Feiertagen "aus bleiben". An den restlichen Wochentagen kann er zwischen sieben und 20 Uhr angeschaltet werden.

Laute Musik und lange Party's

Jeder lädt mindestens einmal in Jahr zu einer riesen Sause ein. Nur selten läuft diese dann ohne Ärger mit den Vermietern ab. Stressfrei wird es wenn man sich an ein paar Regeln hält.

Unter Einhaltung der Zimmerlautstärke ab 22 Uhr, muss keine Feier abgesagt werden. Einfach Stereoanlage leiser drehen, Stimmen dämpfen und Fenster schließen. Wer das nicht mit seinen Gästen verantworten kann und es so richtig krachen lassen will, sollte vorher mit seinen Vermietern sprechen - oder sie am besten auch einladen.

Silvester bestätigt in diesem Fall die Ausnahme der Regel. In dieser Nacht wird sich kaum jemand wegen Ruhestörung nach 22 Uhr beschweren.

Duschen, Stampfen, nachtaktives Leben

Wer sich über spät abendliches Duschen oder die Betätigung der Toilettenspülung nach 22 Uhr beschweren will, hat keine guten Chancen. Auch wenn diese nächtlichen Geräusche schlafraubend sein können, sind sie eben doch menschlich und gehören zum Alltag dazu.

Sollte Schlaf gar nicht mehr möglich sein, hilft es oftmals, mit dem vermeidlichen Ruhestörer zu sprechen. Erst bei einer Trittschallwerte aus der Din-Norm 4109 kann gegen den Nachbarn gesetzlich vorgegangen werden.

Mietminderung

Im Sinne des häuslichen Friedens ist es sicherlich angebracht, den Unruhestifter zunächst freundlich auf sein Fehlverhalten hinzuweisen, bevor rechtliche Mittel zum Zuge kommen. Tritt jedoch keine Besserung ein, ist es möglich, die Miete zu mindern, wissen die Arag-Experten. Sie raten jedoch davon ab, dies ohne vorherige Rechtsberatung zu tun.

Denn nur Fachleute können beurteilen, ob überhaupt und in welcher Höhe Geld einbehalten werden kann. Voraussetzung zur Mietminderung sei zudem ein Lärmprotokoll.

Dies sollte über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen geführt werden und vor allem auch in Zeiten der Minderung weitergeführt werden. Nur so ist die weiterhin stattfindende Belästigung auch nachweisbar und die Kürzung rechtens.

(anch/das)
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