Die Menge macht's Wann bei gefälschter Markenware Strafe droht

Frankfurt/Main · Für die schicke Sonnenbrille mit dem eleganten Markennamen am Bügel zahlen Käufer in Deutschland viel Geld. Im Urlaub liegt sie dann plötzlich für ein paar Euro an einem Stand. Wer nur eine davon kauft, muss am Zoll nichts befürchten.

Schöner Schein und Dunkler Schatten- So täuschend echt sehen Plagiate aus.

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Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Erwischt der Zoll einen Reisenden mit gefälschter Ware, droht ihm keine Strafe, wenn er sie offensichtlich nur für sich gekauft hat. Ausschlaggebend sei vor allem die Menge, sagt Hans-Jürgen Schmidt vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. "Wer ein, zwei gefälschte Marken-T-Shirts im Koffer hat, die er selbst tragen könnte, passiert ihm nichts." Hat der Zollfahnder dagegen den Verdacht, dass der Reisende die gefälschte Ware weiterverkauft, droht dem Besitzer unter Umständen sogar Gefängnis.

Die Strafe hängt auch von der Warenmenge ab

Jährlich werden nach Einschätzung der EU-Kommission gefälschte Waren im Wert von 200 Milliarden Euro umgesetzt. Am Dienstag stellte das Zollkriminalamt eine Kampagne gegen Marken- und Produktpiraterie vor. Wie hoch die Strafe ist, hängt indirekt von der Anzahl der falschen Sonnenbrillen, Shirts oder Uhren ab. Denn über die Menge schließen die Fahnder auf die Absichten des Besitzers. Das Gesetz unterscheidet geschäftlichen und gewerblichen Handel: Geschäftlich handelt der Reisende, wenn er ein oder zwei Teile weiterverkauft - egal ob an seinen Bruder oder an Fremde, etwa über das Internet. Dann drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Wie hoch die ausfällt, ist laut Schmidt schwer zu sagen. Die Höhe hänge unter anderem von möglichen Vorstrafen ab.

Kauf für den privaten Gebrauch bleibt ohne Strafe

Der gewerbliche Handel ist noch schwerwiegender: "Gewerbsmäßig heißt, wenn der Verkauf eine fortlaufende Einnahmequelle für mich ist", erklärt Schmidt. Darauf deute zum Beispiel eine große Menge von 30 Sonnenbrillen hin. Dann drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ein Anzeichen für geschäftlichen oder gewerblichen Handel kann neben der Menge die Größe der Kleidung sein. "Wenn ein riesiger Mann nur gefälschte T-Shirts in Größe S dabeihat, ist das ein Anhaltspunkt", erläutert Schmidt. Klar, die Shirts könnten alle für seine Tochter sein - auch das fiele unter privaten Gebrauch und bliebe ohne Strafe - aber es veranlasst die Beamte, genauer nachzuforschen, Fragen zu stellen und den Koffer genauer zu untersuchen.

(dpa)
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