Hamminkeln kein Einzelfall Warum Schwarzbauten wirklich nie eine gute Idee sind

Düsseldorf · In Hamminkeln wurden vier illegal gebaute Ferienhäuser von der Stadt abgerissen. Kein Einzelfall. Besonders Carports oder Wintergärten werden von Anwohnern häufig ohne Erlaubnis gebaut. Ein Anwalt für Baurecht erklärt, in welchen Fällen die Stadt mit dem Bagger anrücken darf.

Schwarzbauten in Hamminkeln
7 Bilder

Schwarzbauten in Hamminkeln

7 Bilder

Egal ob Haus oder Schuppen, wer ohne behördliche Genehmigung baut, der könnte schon bald Post vom örtlichen Bauamt bekommen. Das kann nicht nur teuer werden, sondern sogar dazu führen, dass der für viel Geld gebaute Wintergarten wieder abgerissen werden muss.

Derzeit sorgt ein Fall in Hamminkeln für Aufruhr. Nach langem Streit zwischen Behörde und Bauherr müssen dort vier illegal gebaute Ferienhäuser abgerissen werden. Aber wann kommt es zu solchen Maßnahmen? Die wichtigsten Antworten:

Nein. Zwar kommt es in ganz Deutschland regelmäßig dazu, dass schwarz gebaut wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei jedoch nicht um ganze Häuser. "Ich arbeite seit zwölf Jahren als Anwalt zum Thema Baurecht und das ist schon ein Extremfall", sagt Oliver Huyskens, Rechtsanwalt in Düsseldorf. "Was ich aber sehr häufig erlebe, ist, dass Anwohner einfach nicht wissen, dass sie auch für kleinere Bauten meistens eine Genehmigung brauchen, und sich dann den Carport oder den Wintergarten einfach hinstellen."

"Wer an- oder umbauen will - egal ob es sich um einen Wintergarten, einen Schuppen oder um einen Ausbau des Hauses handelt, der sollte immer eine Baugenehmigung einholen", rät der Anwalt. Grund sei, dass oftmals im Einzelfall individuell entschieden werden muss. Der Bauherr selbst kann also - selbst wenn er sich juristisch auskennt - keine abschließende Einschätzung der Situation vornehmen.

"Grundsätzlich kann man aber sagen, dass man bei Garagen und Carports eigentlich immer einen Antrag stellen muss. Vor dem Bau eines Wintergartens in 99 Prozent der Fälle. Bei einem Schuppen, kommt es auf die Größe an", sagt Huyskens. So gut wie immer müssen beispielsweise Bauten genehmigt werden, die ein festes Fundament haben.

"Hier geht es um statische Belange, also darum, dass das Gebäude nicht einsturzgefährdet ist, ob es einbetoniert werden muss oder auf normalem Grund stehen kann. Diese Dinge müssen von einem Architekten ordnungsgemäß überprüft werden." Ebenfalls sehr streng sind die Ämter bei den Mindestabstandsflächen zum Nachbarn, die drei Meter betragen müssen. Ein Schuppen, der eine Grundfläche von drei mal vier Metern überschreitet und über 2,50 Meter hoch ist, muss bereits behördlich abgesegnet werden. Immer genehmigungspflichtig ist der Umbau von denkmalgeschützten Gebäuden.

Nein. Auch wenn ein Haus oder ein Carport erst nach 15 Jahren entdeckt wird, machen ihn die Jahre nicht legal. Der Fachanwalt für Baurecht sagt dazu: "Ist ein Bau formell legal, dann kann der Bauherr auch nach mehreren Jahren nachträglich eine Baugenehmigung anfordern. Wenn ein Gebäude aber nicht den Gesetzen entspricht, also illegal ist, dann ändert sich daran nichts, egal, wie lang es schon steht."

Meistens durch Zufall. "Gerade im ländlichen Bereich bleiben Schwarzbauten oft jahrelang unentdeckt, und dann fährt die Behörde dort vorbei, ein Nachbar beschwert sich oder das Gebäude fällt bei der Suche im Internet auf, und dann kommt der Prozess plötzlich ins Rollen", sagt Huyskens. Was viele nicht wissen: Die Behörden greifen immer häufiger zu Online-Diensten wie Google Street View, um Grundstücke auf neugebaute Objekte zu überprüfen. Manchmal kommen auch Luftbildaufnahmen zum Einsatz.

"Als erstes schickt die Behörde einen Brief mit einer Anhörung", sagt Huyskens. Dann erfolge eine Prüfung, die oftmals nicht offiziell angekündigt wird, sondern auch vom Nachbargrundstück aus passieren kann. "Wird dann festgestellt, dass der Bau illegal ist, folgt erst eine Aufforderung zur Beseitigung, wird der nicht nachgekommen. Wird ein Bußgeld verhängt - und wenn dann immer noch nichts passiert, ergreift das Bauamt eine sogenannte Ersatzvornahme. Das heißt, es reißt den Bau selbst ab", sagt der Jurist. Grundsätzlich gilt der An- oder Umbau eines Gebäudes ohne erforderliche Genehmigung als Ordnungswidrigkeit, und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

(ham)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort