Garantie ist nicht übertragbar Warum Sie sich den Thermomix nicht schenken lassen sollten

Düsseldorf/Wuppertal · Der Thermomix gehört zu den beliebtesten und teuresten Küchengeräten in Deutschland: Über 1000 Euro kostet der Alleskönner. Kein Wunder, dass sich so mancher das Gerät lieber schenken lassen oder es gebraucht kaufen will. Verbraucherschützer warnen jedoch: Wer das macht, könnte die Gewährleistung des Herstellers verlieren.

 Vorwerk, der Hersteller der Küchenmaschine Thermomix TM5, wird von Verbraucherschützern kritisiert.

Vorwerk, der Hersteller der Küchenmaschine Thermomix TM5, wird von Verbraucherschützern kritisiert.

Foto: Vorwerk

Die Verbraucherzentrale NRW hat den Thermomix-Hersteller Vorwerk ins Visier genommen. Das Wuppertaler Unternehmen verweigere Zweitbesitzern der 1199 Euro teuren Küchenmaschine die zweijährige gesetzliche Gewährleistung, teilten die Verbraucherschützer mit. Nach Aussage von Vorwerk sei die Gewährleistung personengebunden an den Unterschreiber des Kaufvertrages — und nicht maschinengebunden.

Nachfragen beim Unternehmen hätten ergeben, dass der Anspruch auf Reparatur und Ersatz des Thermomix zwar "vertraglich nicht ausgeschlossen sei", wenn das Gerät verschenkt oder weiterverkauft werde. Kundendienst und Vorwerk-Hotline würden allerdings "rigoros abbügeln", wenn jemand anderes als der Erstkäufer die Gewährleistung einfordere - mit dem Hinweis, dass eine "Übertragung auf Dritte nicht möglich sei".

Verbraucherschützer empfehlen auf der Gewährleistung zu bestehen

Auch auf Nachfrage unserer Redaktion äußert sich Vorwerk nicht dazu, wann Thermomix-Besitzer nun ein Rückgaberecht haben und wann nicht. In einem knappen Statement heißt es nur "Vorwerk Deutschland erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung", erneut mit dem vagen Vermerk, dass "die Übertragbarkeit der Gewährleistung gegenüber Dritten" nicht ausgeschlossen sei.

Vorwerk bedauere es zwar, "wenn es in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Unklarheiten gekommen ist", trägt selbst aber wenig zur Aufklärung bei. Auch zu den unterschiedlichen Aussagen von Unternehmen und Hotline äußert sich das Unternehmen nicht. "Wir nehmen die Hinweise zum Anlass, unsere Prozesse an der Stelle zu überprüfen und für den Kunden weiter zu optimieren", heißt es in der Mitteilung.

"Wenn das bedeutet, dass Vorwerk ab jetzt seine gesetzlichen Pflichten erfüllt, begrüßen wir das", sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW. Er empfiehlt Kunden, auf ihr Recht zu pochen, und dem Wuppertaler Unternehmen, "Klarheit zu bringen".

(bur)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort