Krach an Silvester Was die Nachbarn dürfen - und was nicht

Zum Jahreswechsel knallen überall Böller und Feuerwerkskörper. Manche übertreiben es dabei aber auch schonmal. Wir haben aufgeschrieben, was die Nachbarn wie lange an Silvester dürfen - und was nicht.

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Silvester ist, wenn es zischt und kracht. Die Böllerei zum Jahreswechsel macht aber nicht jedem Spaß. Der Lärm geht manchem auf die Nerven, zumal die sonst üblichen Regeln zur Nachtruhe an Silvester faktisch nicht gelten - schlafen ade. Dennoch existieren für Feierfreudige Grenzen. Wann wie viel Lärm sein darf im Überblick:

Böller und Raketen

Böller und Raketen sind typische Silvester-Krachmacher. Sie dürfen in acht Metern Entfernung noch eine Lautstärke von bis zu 120 Dezibel erreichen - das entspricht in etwa dem Rattern eines Presslufthammers. Der gleiche Wert gilt für Knallbonbons, allerdings gemessen in einem Meter Abstand. Diese Höchstwerte sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen dem Gehörschutz dienen. Zugelassene Feuerwerke halten die Grenzen ein. Trotzdem kann der plötzliche Knall die Ohren schädigen. Vorbeugen lässt sich mit Ohrstöpseln oder mit Feuerwerken, die stärker auf Farb- und Lichteffekte setzen statt auf Getöse.

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Feuerwerk zünden

Wann darf ich die ersten Böller abschießen? Die Frage gehört vor dem Jahreswechsel zu den meistgestellten. Die Antwort steht in der Sprengstoffverordnung: "Das Abfeuern von Raketen ist vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt", sagt der auf Nachbarrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Oliver Mai. Wer außerhalb dieser Zeit zündet, riskiert bis zu 50 000 Euro Bußgeld. Soll es am 2. Januar zu Omas Geburtstag noch einmal richtig krachen, ist - wie bei anderen Fest-Feuerwerken nach Silvester - eine Sondergenehmigung erforderlich. Zu der Lärm-Regelung passt die Verkaufsvorschrift: Feuerwerkskörper gehen grundsätzlich nur zwischen dem 28. und 31. Dezember über den Tresen. Dagegen ist die Abgabe leiser Wunderkerzen oder Tischfeuerwerke das ganze Jahr über erlaubt.

Nachtruhe

Die einen wollen feiern, die anderen schlafen - und schon gibt es Streit. Im Grunde genommen können sich müde Nachbarn in der Silvesternacht auf die ihnen zustehende Nachtruhe berufen. Die beginnt normalerweise um 22.00 Uhr. In der Silvesternacht wird das utopisch sein, glaubt Ulrich Ropertz vom in Berlin ansässigen Deutschen Mieterbund: "Es hat keinen Sinn, im Haus auf Zimmerlautstärke zu pochen, wenn um 24.00 Uhr die Ballerei draußen losgeht." Deshalb hält er das Einfordern der Nachtruhe für eher lebensfremd. Bei der Polizei oder beim Vermieter dürften Lärm-Beschwerden vor oder unmittelbar nach Mitternacht deshalb vermutlich kein Gehör finden. Als Blankoscheck für ungebremsten Fetenlärm versteht Ropertz das aber nicht. "Rücksicht nehmen", fordert er von den Feiernden, besonders in Mehrfamilienhäusern. Zumindest sollte von 22.00 Uhr an der Geräuschpegel heruntergedreht und den Nachbarn vorsorglich die Party angekündigt werden. Auch eine Option: die Hausgenossen mit einladen.

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Foto: dpa/Christoph Schmidt

Feiern im Freien

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe ab 22.00 Uhr auch für Feiern im Freien. Viele Kommunen schreiben die Ruhezeiten in eigenen Satzungen fest. Obwohl an Silvester die Vorgaben praktisch großzügiger gehandhabt werden, bleiben sie in Kraft, erläutert Oliver Mai. "Im Prinzip gilt die Nachtruhe für alles, was nicht böllern ist". Wer keinen Ärger will, sollte deshalb bei Musik und Tanz an der frischen Luft auf das Ruhebedürfnis der Mitmenschen achten. Umgekehrt bieten geschlossene Fenstern und Türen sowie heruntergelassene Rollläden Lärmempfindlichen Schutz. Ohrenbetäubende Knallerei die ganze Nacht hindurch muss nicht hingenommen werden - Kanonenschläge um 04.00 Uhr morgens dürften ein Fall für die Polizei sein.

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Foto: AFP

Lärm macht krank

Die lautstarke Explosion von Feuerwerkskörpern kann zu Gehörschäden führen. Die Behandlung von Verletzungen bezahlt grundsätzlich die Krankenkasse. Geht der Schaden auf Fahrlässigkeit zurück, holt sich die Kasse nach Angaben von Mai die Ausgaben üblicherweise von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurück.

Tiere und Knaller

Für viele Haustiere bedeutet ein Silvesterfeuerwerk Stress, weil sie ein feineres Gehör haben als Menschen. Um Panikattacken infolge von Krach und Lichtblitzen vorzubeugen, sollten Hundehalter abends frühzeitig Türen und Fenster sowie die Rollläden schließen, empfiehlt Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. Optimal sei, Vierbeiner und Kleintiere in ein ruhiges Zimmer zu bringen, das möglichst weit ab von den Lärmquellen draußen liegt. Vogelkäfige sollten mit einem Tuch bedeckt sein und nicht in Fensternähe stehen.

(dpa)
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