Abschreckungsmaßnahme oder Geldschneiderei? Was Sie zur Hundesteuer wissen müssen

Düsseldorf · Die Kommunen sind knapp bei Kasse. Auf der Ausgabenseite haben sie immer neue Belastungen zu verkraften, bei den Einnahmen verfügen sie nur über wenige Stellschrauben. Eine davon ist die Hundesteuer. Sie wird zunehmend zum Politikum.

Aktuell sorgen zwei Themen für Gesprächsstoff. Die Beschwerdeschrift eines deutschen Juristen gegen die Hundesteuer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Und die Initiativen von Städten, zum Aufspüren von Schwarzhaltern Kontrolleure an die Haustüren zu schicken.

Bei der Hundesteuer geht es nicht um Peanuts. 2010 betrug das Steueraufkommen bundesweit 258 Millionen Euro. Dabei wird unterstellt, dass nur die Hälfte aller Hundebesitzer ihrer Steuerpflicht nachkommt. Dem Staat entgehen Millionenbeträge, aber viele Hundehalter sind widerspenstig. Sie fordern die Abschaffung der Hundesteuer.

"Hundesteuer ist diskriminierend"

Rechtsanwalt Elmar Vitt aus Niedersachsen ist Hundeliebhaber (Yorkshire-Terrier Sir Monti) und ein streitbarer Geist. Der promovierte Jurist aus Salzhausen in der Lüneburger Heide kämpft seit Jahren vor Gericht für die Abschaffung der Hundesteuer in Deutschland. Nachdem seine Klage vor deutschen Gerichten gescheitert ist, hat der Niedersache jetzt eine Beschwerdeschrift beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingereicht.

Vitt begründet seine Beschwerde damit, dass Hundehalter durch die in Deutschland erhobene Hundesteuer diskriminiert werden. "Die Hundesteuer macht Millionen von Menschen ihre Tierliebe unmöglich oder erschwert sie zumindest. Vor allem Niedrigverdiener, Familien mit Kindern und ältere Menschen mit geringer Rente sind durch die Steuer in ihrer Möglichkeit, einen Hund zu halten, spürbar beeinträchtigt."

Schnüffler im Einsatz

Zur Verbesserung ihrer Einnahmen aus der Hundesteuer gehen viele Städte in die Offensive. Sie führen auf Straßen und Plätzen Kontrollen durch, um Schwarzhalter aufzuspüren. Dabei werden im Regelfall keine städtischen Mitarbeiter eingesetzt, die Kommunen engagieren für diese Aufgabe private Unternehmen, die auf Provisionsbasis arbeiten.

Sie kontrollieren zum Beispiel die Steuermarken, die Hunde in der Öffentlichkeit tragen müssen. Umstritten sind dagegen Recherchen bei Haustüraktionen. Bewohner beschweren sich über die Belästigung und verwahren sich gegen Schnüffelmethoden. Gegebenenfalls ist es nützlich, die Rechtslage zu kennen.

Kontrolleure haben nicht das Recht, das Haus oder die Wohnung zu betreten. Die Befragung kann über die Gegensprechanlage stattfinden. Befragt werden dürfen nur erwachsene Personen auf freiwilliger Basis. Bewohner können Auskünfte ablehnen.

Fragen zur Hundesteuer

Der Unmut über die Hundesteuer hat einen triftigen Grund. Kein Hundehalter weiß, wofür seine Steuerzahlung verwendet wird. Die Hundesteuer zählt zu den örtlichen Aufwandsteuern und ist nicht zweckgebunden. Sicher ist nur, das mit der Erhebung der Hundesteuer auch ein ordnungspolitisches Ziel verfolgt wird: Die Zahl der gehaltenen Hunde soll begrenzt werden.

Von der Hundesteuer soll abschreckende Wirkung ausgehen. Das erklärt aber noch nicht, warum die Steuersätze von Stadt zu Stadt höchst unterschiedlich sind und eine gewaltige Schwankungsbreite aufweisen. Hundehalter sehen darin pure Geldschneiderei. Eine aktuelle Zufallsstichprobe bei 40 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ergab jährliche Steuersätze von 48 bis 156 Euro für einen Hund,
140 bis 624 Euro für zwei Hunde, und 240 bis 1404 Euro für drei Hunde. Für Kampfhunde" gelten erheblich höhere Steuersätze.

Hunde sind meldepflichtig

Merkwürdiger Weise wissen nicht alle Hundehalter oder wollen es nicht wahr haben, dass sie ihren Vierbeiner von sich aus bei der zuständigen Behörde anmelden müssen. Vielfach besteht die Auffassung, dass es dazu einer besonderen Aufforderung bedarf.

Irrtum. Wer sich einen Hund anschafft, ist verpflichtet, ihn im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach dessen Aufnahme anzumelden. Die Meldepflicht besteht sogar dann, wenn ein Hund nur vorübergehend zur Probe, zur Verwahrung oder zur Ausbildung aufgenommen wird. Wer die Anmeldung versäumt oder ignoriert, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Hundehalter müssen Steuern zahlen

Die Hundesteuer ist in Deutschland nicht Sache des Bundes oder der Länder, sondern eine kommunale Angelegenheit. Zuständig sind die rund 11.000 Städte und Gemeinden, die sich dafür eigens eine Hundesteuersatzung ausgedacht haben. Neben der Hauptsache — den Steuersätzen — sind zwei erkennbare Grundsätze bemerkenswert.:

Hunde sind Luxus. Sie werden nicht als Sozialpartner des Menschen eingestuft, sondern gelten seit Alters her als Luxusgegenstand.
Hund ist Hund. Vom Rathaus aus betrachtet sind alle Hunde gleich: Die Steuersätze sind unabhängig von der Größe, dem Wert oder dem Geschlecht des Hundes. Gleichgültig, ob es sich um einen Chihuahua (1-3 kg) oder einen Bernhardiner (70 bis 85 kg) handelt, für den Fiskus macht das keinen Unterschied.

Steuerunterschiede bis zu 500 Prozent

Abgesehen von der Zahl der gehaltenen Hunde gibt es bei der Hundesteuer keine klare Bemessungsgrundlage. Über die Steuerhöhe entscheiden die Ratsherren sozusagen frei nach Schnauze. Die Folge sind höchst unterschiedliche Steuersätze, wie ein Vergleich der Hundesteuer in 40 zufällig ausgewählten Städten in Nordrhein-Westfalen zeigt.

Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen

Auch für die Hundesteuer gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Im Prinzip werden gewerblich oder dienstlich gehaltene Hunde von der Hundesteuer befreit. Im privaten Bereich werden unter sozialen Gesichtspunkten Steuerermäßigungen gewährt. Einige Beispiele:

Steuerbefreiung Diensthunde der Polizei und des Zolls, Hunde von öffentlich bestelltem Wachpersonal, Gebrauchshunde von Forstbeamten, Forst- und Jagdaufsehern, Rettungshunde, Blindenführhunde, Herdengebrauchshunde und Hunde zum Schutz hilfloser Personen.
Steuerermäßigung Bezieher von Arbeitenlosengeld II (früher Hartz IV), Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), behinderte Personen mit einer GEZ-Bescheinigung zur Rundfunkbefreiung sowie Hundehalter, die unmittelbar einen Hund aus dem örtlichen Tierheim aufgenommen haben.

(anch/das/rm/csi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort