Von der Förderung bis zur Wartung Wie Sie beim Heizen sparen können

Düsseldorf · Sie rückt näher, die Zeit, in der wir wieder heizen müssen. Wer sparen will, dem stellen sich Fragen wie diese: Wie und was fördert der Staat? Was kann ich selbst tun? Wann muss ich umrüsten? Drei Experten geben Tipps.

Das sind die sieben Todsünden beim Heizen
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Das sind die sieben Todsünden beim Heizen

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Foto: AP

Heizkosten machen einen großen Teil der Wohnnebenkosten aus. Das kann an veralteter Technik oder eigenem Heizverhalten liegen. Drei Fachleute gaben unseren Lesern Rat.

Welche öffentlichen Mittel gibt es zur Förderung der Heizungsoptimierung?

Der Staat bezuschusst mit dem Programm "Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich" seit 2016 Privathaushalte, Unternehmer und Kommunen. Gefördert werden Austausch und Installation von Heizungspumpen (Umwälzpumpen) und Warmwasserzirkulationspumpen, wenn sie ein Fachbetrieb ausführt. Die Förderung beträgt 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Manche Kommunen bieten lokale Programme an.

Woher weiß ich, ob meine Heizung effizient arbeitet?

Lassen Sie von Ihrem Handwerker einen Heizungs-Check durchführen. Beim standardisierten Checklisten-Verfahren wird die Effizienz der Anlage geprüft. Dabei deckt der Fachmann Schwachstellen auf und macht Optimierungsvorschläge. Das kann z.B. der hydraulische Abgleich sein, der Wechsel der Heizungsumwälzpumpe oder die Dämmung der Rohrleitungen.

 Die Teilnehmer der Telefonaktion: Philipp Meidl (Stadtwerke Düsseldorf), Kris Birnstiel (Handwerker) und Tim Schmidla (Energieagentur NRW).

Die Teilnehmer der Telefonaktion: Philipp Meidl (Stadtwerke Düsseldorf), Kris Birnstiel (Handwerker) und Tim Schmidla (Energieagentur NRW).

Foto: krebs

Wie viel Energie kann ich mit einer Brennstoffzellenheizung sparen?

Brennstoffzellengeräte sind Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (sie liefern Wärme und Strom) und sparen bis zu 40 Prozent an Energiekosten. Durch die Einsparung von bis zu 50 Prozent Kohlendioxid tragen sie außerdem zum Klimaschutz bei.

Gibt es Zuschüsse für eine Brennstoffzellenheizung?

Privateigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bekommen einen Grundbetrag von 5700 Euro. Zusätzlich gibt es einen leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 Watt elektrischer Leistung. Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten werden bezuschusst, maximal 12.450 Euro. Basis ist das KfW-Programm 433 "Energieeffizient Bauen und Sanieren".

Wie können wir beim Heizen sparen?

Die Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad bringt rund sechs Prozent Energieeinsparung. Achten Sie darauf, dass die Heizkörper nicht durch Möbel oder lange Vorgänge verdeckt werden. Statt Dauerlüften über das gekippte Fenster lieber mehrmals täglich stoßlüften. Sinnvoll sind auch elektronische Thermostatventile.

Lohnt sich der Umstieg auf Gas?

Erdgas-Heizkessel sind in der Anschaffung günstiger und arbeiten in der Regel schadstoffärmer als andere Systeme. Hinzu kommt der Platzgewinn ohne Öltank. Wenden Sie sich bei der Heizungsumstellung an die Stadtwerke.

Welche Vorteile hat Brennwerttechnik?

Moderne Brennwertgeräte nutzen die bei der Verbrennung anfallende Wärme und wandeln sie in Heizenergie um. Daher kommen diese mit bis zu 20 Prozent weniger Energie aus als eine veraltete Heizung.

Was ist das Heizungslabel?

Seit 1. Januar 2016 erhalten alle Heizkessel, die älter sind als 15 Jahre, schrittweise ein Energielabel. Das Label informiert Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes. Die Kennzeichnung soll die Austauschrate bei alten Heizungen erhöhen und Verbrauchern einen Anstoß zum Energiesparen geben.

Ist die jährliche Wartung der Heizung wichtig?

Ja, verunreinigte Heizflächen und schlecht eingestellte Brenner treiben den Brennstoffverbrauch.

Welche Pflichten hat man als Hausbesitzer mit einer veralteten Heizung?

Die Austauschpflicht von alten Heizkesseln ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wenn der Kessel älter als 30 Jahre ist, muss er ausgewechselt werden. Ausnahmen von der Austauschpflicht macht die EnEV für Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel und Heizkessel, deren Nennleistung unter vier oder über 400 Kilowatt liegen. Ausgenommen sind auch Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus am 1. Februar 2012 selbst bewohnt haben. Damit gilt die Austauschpflicht zunächst vor allem für vermietete Gebäude.

(RP)
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