Unterstützung Vergünstigungen für Azubis

Düsseldorf (RP). Mit ihrer Ausbildungsvergütung können Azubis keine großen Sprünge machen. Aber viele haben mehr Ansprüche. So gibt es Unterstützung von der Berufsausbildung bis zum Zahnersatz.

Berufsausbildungsbeihilfe Wer nicht mehr zu Hause lebt, kann bei niedriger Ausbildungsvergütung zusätzlich noch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Bei Minderjährigen wird zudem geprüft, warum sie nicht bei ihren Eltern wohnen. BAB gibt es in diesem Fall, wenn die Ausbildungsstelle über eine Stunde Fahrtzeit von der Wohnung der Eltern entfernt liegt. Dass ein Jugendlicher lieber selbstständig wohnen möchte, zählt bei Minderjährigen nicht als anerkennenswerter Grund für ein getrenntes Wohnen von den Eltern, wohl aber ein "gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis". Dies befand das Bundessozialgericht am 2. Juni 2004 (Az.: B 7 AL 38/03 R). Die BAB beträgt maximal 443 Euro. Dazu gibt es noch Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Monatskarte für den Bus und Heimfahrten zur Familie sowie bei einer hohen Miete. Eigenes Einkommen sowie Einkünfte der Eltern werden auf die BAB angerechnet.

Arbeitslosengeld II Normalerweise haben Azubis keinen Anspruch auf "Hartz-IV-Leistungen". Von dieser Regel gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: Wer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhält, kann unter Umständen zusätzlich zu dieser Leistung einen Wohnkostenzuschuss vom Hartz-IV-Amt bekommen.

Vermögensbildung Die meisten Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber, neben Lohn oder Ausbildungsvergütung Geld zum Vermögensaufbau ihrer Arbeitnehmer zuzuschießen. Oft handelt es sich nur um einige Euro, maximal sind es 40 Euro im Monat. Anspruch hierauf besteht - auch für Azubis - meist nach sechs Monaten Firmenzugehörigkeit.

Rundfunk-Gebühren Wer eine eigene Wohnung hat, muss - falls er einen Fernseher und ein Radio hat - in jedem Fall Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen. Dies gilt unter Umständen auch für diejenigen, die noch bei ihren Eltern leben, sofern ihre Ausbildungsvergütung höher ist als der Sozialhilfesatz, was in aller Regel der Fall ist. Wichtig ist allerdings: Gebühren an die GEZ fallen nicht an, wenn zu Hause lebende Azubis den Fernseher der Eltern nutzen und auch kein eigenes Radio haben.

Zahnersatz Azubis kommen in der Regel billig oder sogar kostenfrei an Zahnersatz. Denn Azubis gehören hier meist zu den so genannten Härtefällen. "Für Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 980 Euro im Monat gilt - genau wie etwa für Bezieher von Arbeitslosengeld II - eine Sozialklausel", erläutert Günter Wältermann, Geschäftsbereichsleiter bei der AOK Rheinland/Hamburg. Nach der Ausbildung werden notwendige Kronen oder Brücken dagegen im Regelfall teuer.

(RP)
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