Schutz gegen Verluste Hausratversicherung: Wann zahlt sie was?

Berlin (rpo). Eine Hausratversicherung zählt in deutschen Haushalten zu den häufigsten Absicherungen - bei vielen nicht ohne Grund. Denn im Laufe der Jahre können sich erhebliche Werte in einem Haushalt ansammeln. Immer wieder kommt es jedoch zu Ärger, wenn es darum geht, wann und was eine Hausratversicherung überhaupt zahlen muss.

Die Hausratversicherung schützt die Besitzer gegen finanzielle Verluste unter anderem bei Diebstahl, Brand, Explosion oder Hagel. Greift die Versicherung, gilt sie immer für den gesamten Hausrat - also für alle Sachen, die sich in der eigenen Wohnung befinden. Die einzige Ausnahme: Sachen in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Bereichen sind nicht mitversichert. Freiberufler brauchen also beispielsweise eine spezielle Versicherung oder müssen die Hausratversicherung entsprechend gegen eine Extraprämie erweitern.

Die Hausratversicherung ist übrigens gleichzeitig auch eine kleine Reisegepäckversicherung. Versichert sind auch Gegenstände, die sich im abgeschlossenen Hotelzimmer oder im Ferienhaus befinden. Allerdings gibt es bei dieser Außenversicherung Höchstgrenzen bei einer eventuellen Erstattung im Schadenfall.

In den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, wann Versicherer zahlen müssen und wann nicht. Bei Einbrüchen beispielsweise gibt es immer wieder Streitigkeiten. Nicht alles, was Versicherte unter einem Einbruch verstehen, ist auch wirklich ein Einbruch im versicherungstechnischen Sinne.

So muss der Dieb zum Beispiel mit Werkzeugen oder Schlüsseln einbrechen, die "nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen" bestimmt sind. Das bedeutet: Nimmt sich der Dieb den Zweitschlüssel, der unter der Fußmatte liegt, muss die Versicherung nicht zahlen. Deshalb sollten solche Zweitschlüssel niemals irgendwo in der Nähe der Wohnung deponiert werden - auch Diebe wissen, wo sie suchen müssen.

Wer einen Hausratschaden hat, muss sich schnell bei der Versicherung melden und bei Einbruch-, Raub- oder Explosionsschäden auch die Polizei rufen. Denn Versicherte haben Mitwirkungspflichten, um den Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört neben der Schadenmeldung auch die Verpflichtung, unverzüglich eine genaue Übersicht über alle zerstörten oder gestohlenen Dinge einzureichen.

Und nicht nur das: Die Versicherung will auch nachgewiesen haben, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu brauchen die Versicherten Quittungen und müssen sich diese notfalls nachträglich vom Händler ausstellen lassen. Für die Hausratversicherung lohnt es sich, einmal Inventur in den eigenen vier Wänden zu machen und damit den Wert des Hausrats selber zu ermitteln. Auf diese Weise kann die exakte Versicherungssumme festgestellt und der Versicherung im Schadenfall auch gleich eine wirklich vollständige Liste aller Gegenstände im Haushalt übergeben werden.

Begrenzungen berücksichtigen

Auch wenn alles im eigenen Haushalt mitversichert ist, wird aber nicht jeder Schaden ersetzt. Es gibt Höchstgrenzen für einige Dinge: So werden Wertsachen in der Regel nur bis zu 20 Prozent ersetzt, wenn sie sich nicht in einem Tresor befinden. Und auch Überspannungsschäden - zum Beispiel durch einen Blitzschlag - sind meistens auf einen Bruchteil der Versicherungssumme begrenzt. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn teure Computer, Fernseher oder andere Elektrogeräte angeschlossen sind.

Wichtig: Wer seine Versicherungssumme zu niedrig ansetzt und unterversichert ist, bekommt im Schadenfall nur den prozentualen Anteil der Unterversicherung. Beträgt der Wert des Hausrats 50 000 Euro, jedoch nur 30 000 Euro und damit 60 Prozent des Wertes versichert, erhält der Betroffen auch nur 60 Prozent des entstandenen Schadens.

Schützen kann man sich vor einer solchen Unterversicherung, indem man die entsprechenden Tarife der Versicherer wählt. Bei einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter wird dann in aller Regel ein Unterversicherungsverzicht vereinbart: Die Versicherung kann dann die Entschädigungssumme nicht kürzen, wenn der Hausrat tatsächlich mehr wert war als angegeben.

(afp)
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