Private Haftpflichtversicherung Wie lange sind Kinder mitversichert?

Köln (dapd). Grundsätzlich sind Kinder über eine bestehende private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie volljährig sind, sich aber noch in der Berufsausbildung befinden. Eine Bibelschule gehört aber nicht dazu, hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 9 U 163/09) entschieden.

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Foto: ddp

Die Eltern wollten feststellen lassen, dass Versicherungsschutz für den Sohn bestand, weil der die Bibelschule in Vorbereitung auf ein Lehramtsstudium besuchte. Das sahen die Richter jedoch anders. Der Besuch der Bibelschule stellte nach ihrer Auffassung in keiner Weise eine Voraussetzung für ein Lehramtsstudium dar.

Auch stellt sich das Absolvieren der Bibelschule und die spätere Lehramtsausbildung nicht als ein zusammenhängender einheitlicher Ausbildungsweg dar, der es rechtfertigen würde, von einer Erstausbildung zu sprechen, die dann dazu führen würde, dass Versicherungsschutz besteht.

Die Richter wiesen darauf hin, dass nach gängiger Rechtsprechung eine Mitversicherung eben nur dann anzunehmen sei, wenn die Kinder sich im Rahmen eines durchgängigen, zusammenhängenden Ausbildungsweges noch in der notwendigen einheitlichen (Erst-) Ausbildungsphase zu einem Beruf befinden und deshalb noch nicht zur Finanzierung einer eigenen Versicherung in der Lage sind. Da das hier nicht der Fall war, musste die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht für den Schaden einstehen, den der volljährige Sohn angerichtet hatte.

Das Urteil zeigt, welche Probleme sich im Schadensfall ergeben können, wenn Familien auf eine Mitversicherung der Kinder setzen. Grundsätzlich ist es deshalb sinnvoller, dass volljährige Kinder auch in der Ausbildung eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt umso mehr, als die finanzielle Belastung durch die Policen mit Jahresbeiträgen von rund 50 Euro auch überschaubar ist.

(DDP/rm)
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