Sicherheit für Familien Wie Risikolebensversicherungen Angehörige absichern

Bonn · Risikolebensversicherungen sind sinnvoll für diejenigen, die Angehörige absichern wollen oder der Bank eine Sicherheit beim Immobilienkauf geben müssen. Die Preise der Anbieter unterscheiden sich erheblich, die Leistungen nur im Detail.

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Foto: ddp

Sterben Vater oder Mutter, ist das für eine Familie schon schlimm genug. Doch neben dem emotionalen Verlust kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu. Insbesondere wenn die Kinder noch klein sind und einer der Eltern Hauptversorger war, kann der Tod die Hinterbliebenen in schwere Bedrängnis bringen. Für solche Fälle können Partner mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen. Das gilt auch für die Absicherung hoher Kredite und sogar Partnerschaftsgesellschaften.

Nach dem Tod des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen eine Kapitalzahlung. "Davon kann dann der laufende Unterhalt gezahlt werden", erklärt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater in Bonn. Als Beispiel nennt er eine Familie mit zwei Kindern und dem Vater als Hauptverdiener. Wenn dieser sterbe, könne die Mutter den laufenden Unterhalt für sich und die Kinder aus der Versicherungszahlung bestreiten. Das sei vor allem dann wichtig, wenn sie in Teilzeit arbeite oder sogar nur einen Minijob habe.

Auszahlung nur bei Todesfall

"Die Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Lebensversicherung", erklärt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern in München. Sie werde nur im Todesfall ausgezahlt. Neben der Absicherung von Hinterbliebenen könne sie auch zur Immobilienfinanzierung genutzt werden. Im Todesfall könne die Familie damit den Kredit für ein Haus oder eine Wohnung tilgen. Für diesen Fall könne der Kunde sogar eine linear fallende Versicherung abschließen. Hierbei sinke jedes Jahr der versicherte Betrag, also auch der Beitrag. Das mache Sinn, wenn die zu zahlende Kreditsumme ebenfalls niedriger werde. "Die meisten Banken verlangen übrigens auch bei Singles eine Risikolebensversicherung beim Abschluss eines Immobilienkredites", sagt Albers.

"Die Versicherung kann auch eine Absicherung sein für Partnerschaftsgesellschaften, beispielsweise wenn zwei Steuerberater eine Firma gründen", ergänzt Albers. Sterbe einer der Partner, könne der andere aus der Kapitalzahlung laufende Kosten decken. "Der Versicherungsbeitrag kann allerdings nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden, laut Gerichtsurteilen ist er ein privater Verwendungszweck."

Wie hoch die Summe ist, die abgesichert werden sollte, kommt auf die Situation an. Straub empfiehlt kinderlosen Paaren ein bis zwei Jahresnettoeinkommen. Bei Familien sollten es zwei bis vier Jahresnettoeinkommen sein, vielleicht auch mehr, wenn die Kinder noch klein sind. "Die Risikolebensversicherung stellt eine Übergangslösung dar", sagt Straub. Sie diene dazu, den Hinterbliebenen einen Neuanfang möglich zu machen. Albers empfiehlt einer Familie mit einem Hauptverdiener und zwei Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren eine Versicherungssumme von etwa 500 000 Euro. "Damit wäre dann ungefähr der Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr abgedeckt."

Gesundheitscheck vor Abschluss

Beim Vertragsabschluss muss der Versicherte Fragen zu seiner Gesundheit beantworten, genau wie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Größe und Gewicht spielen genauso eine Rolle wie die Information, ob der Kunde lebensgefährliche Sportarten ausübt. Wichtig ist auch die Frage, ob man Raucher oder Nichtraucher ist. "Als Nichtraucher gilt man, wenn man zwölf Monate vor Vertragsabschluss keine Zigarette mehr geraucht hat", sagt Straub. Menschen, die nur auf Partys rauchen, gelten als Raucher.

Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Todesfall nicht oder nur teilweise zahle, ergänzt Rita Reichard von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn dann habe der Kunde seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Die Gesellschaft müsse außerdem nicht bei einem Selbstmord des Kunden innerhalb ersten drei Vertragsjahre zahlen.

Seit Dezember 2012 dürfen Versicherungen für Männer und Frauen nicht mehr unterschiedliche Tarife anbieten. "Frauen zahlten bislang etwa in der Risikolebensversicherung oder in der Kfz-Versicherung niedrigere Beiträge als Männer", sagt Reichard. Aufgrund der Unisex-Tarife müssten Frauen jetzt höhere Beiträge hinnehmen.

Allerdings müssten Männer jetzt bei anderen Versicherungen mehr zahlen als vorher, etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. "Da der Versicherer die derzeitige Erfüllung der Versicherungsverträge gewährleisten muss und daher die Beiträge sehr vorsichtig kalkuliert, kommt es zum Teil auch zu einem allgemeinen Beitragsanstieg", hat Reichard beobachtet.

(dpa)
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