Mietrecht Wäschetrocknen in der Wohnung ist erlaubt

Berlin · Mieter können ihre frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen. Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht. Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen

Mietrecht: Wäschetrocknen in der Wohnung ist erlaubt
Foto: dpa, Jan Woitas

Zudem muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden. Anderenfalls haftet der Mieter für die Schäden, das erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Der Mieter darf auch einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. Dies gilt selbst dann, wenn vom Vermieter ein Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ist der Mieter zu einer sachgemäßen Installation des Gerätes verpflichtet. Der Vermieter kann die Nutzung selbstaufgestellter Wäschetrockner vertraglich auf die Zeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten beschränken.

Wenn sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen. Sollte eine vom Vermieter bereitgestellte Gemeinschaftsmaschine ausfallen, trägt dieser auch die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz des Gerätes.

(dpa/csi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort