Wildcampen und Beeren pflücken Was Jedermannsrecht in Skandinavien bedeutet

Berlin/Hamburg · Die wilde Landschaft lockt viele Urlauber nach Skandinavien. Besonders reizvoll: Das sogenannte Jedermannsrecht erlaubt die freie Bewegung in der Natur. Anders als in Deutschland ist auch Wildcampen erlaubt. Doch es gibt Regeln und Pflichten.

Abenteuerreise auf den norwegischen Landschaftsrouten
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Foto: dpa, zeh

Auf einer Wiese ein Zelt aufschlagen, Feuer machen und campen: Was in Deutschland die Behörden verärgert und Strafen nach sich zieht, ist in Nordeuropa meist kein Problem. Dort gilt das Jedermannsrecht. Es erlaubt die freie Nutzung der Natur - wenn man sich an Regeln hält.

Sehenswürdigkeiten in Stockholm
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Foto: shutterstock/ Oleksiy Mark

"Die Erholung im Freien ist ein wesentlicher Bestandteil norwegischer Identität", schreibt zum Beispiel das Norwegische Fremdenverkehrsamt. Was erlaubt ist und worauf Urlauber in Skandinavien achten müssen:

  • Freie Bewegung in der Natur: Wandern, Radfahren, Skilaufen - all das ist in Norwegen, Schweden und Finnland überall möglich. Auch ist es erlaubt, für eine Nacht ein Zelt aufzustellen. Ausnahmen sind Privatgärten, die Nähe von Wohnhäusern und bestellte Felder, erklärt Visit Sweden. Auch Rastplätze können tabu sein.
  • Die Früchte der Natur ernten: Beeren, Pilze und Wildblumen dürfen laut dem Jedermannsrecht gesammelt und gepflückt werden. Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, sind laut Schwedischem Amt für Umweltschutz aber davon ausgenommen. Ansonsten gilt: keine Pflanzen abknicken!
  • Offenes Feuer: Lagerfeuer sind teils erlaubt, bergen aber große Waldbrandgefahr. Ganz wichtig ist ein geeigneter Platz. In Norwegen etwa sind offene Feuer in oder in der Nähe von bewaldeten Bereichen vom 15. April bis zum 15. September verboten.
  • Rücksicht nehmen: Es gibt auch Jedermannspflichten, erklärt etwa das finnische Fremdenverkehrsamt. Outdoor-Urlauber sollten die Umwelt sauber halten, keine wilden Tiere stören und keinen Lärm in der Nähe von Wohngebieten machen. Grundsätzlich gilt: anderen keinen Schaden zufügen. Für Nationalparks können besondere Regeln gelten.
(dpa/ham)
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