Umstrittene Praxis Flüge beim Buchen bezahlen

Bei Airlines ist es derzeit gängige Praxis, die Zahlung schon bei der Buchung zu verlangen — das ist aber rechtlich umstritten. So haben zwei Gerichte dies für unzulässig erklärt.

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte Condor eine Klausel, nach der Kunden den vollen Flugpreis bereits bei der Buchung überweisen müssen — auch wenn der Flieger erst Monate später startet (Az.: 2-24 O 151/13). Das Landgericht Hannover erklärte eine ähnliche Klausel bei Tuifly für unwirksam (Az.: 18 O 148/13). Auf die Entscheidungen weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Auch wenn die Urteile in eine verbraucherfreundliche Richtung weisen: "Der Einzelne hat da leider erst mal gar nichts von", erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale. Denn die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. In einem weiteren Prozess, den wie die beiden Prozesse gegen Tuifly und Condor die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anstrengte, unterlagen die Verbraucherschützer kürzlich. Das Landgericht Köln gab der Lufthansa Recht (Az.: 26 O 253/13). Nach Ansicht des Richters rechtfertige die Ausstellung eines Tickets die Vorauskasse. Denn das Ticket verbriefe den Anspruch des Kunden.

Die Verbraucherschützer fordern, dass der Flugpreis frühestens 30 Tage vor dem Abflug fällig werde. Eine Anzahlung sei nur akzeptabel, wenn die Airline eine Insolvenzabsicherung vorweisen könne. Denn das Problem bei der frühen Zahlung ist, dass Kunden das Geld nicht oder nur schwer zurückbekommen, wenn die Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet. Ein weiterer Grund: Ändert die Airline die Flugzeit oder den Flughafen, fehlt dem Kunden das Druckmittel, um gegen die Änderungen zu protestieren. Hätte er noch nicht bezahlt, könnte er damit drohen, das Geld zurückzuhalten.

(tmn)
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