Nur 18 Bußgeldbescheide im vergangenen Jahr Fluggast-Beschwerden bleiben oft folgenlos

Berlin · Tausende Beschwerden von Fluggästen beim Luftfahrt-Bundesamt über Verspätungen und schlechten Service von europäischen Fluggesellschaften bleiben für die Airlines folgenlos. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

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Foto: dpa/Henning Kaiser

Demnach gingen im Jahr 2013 insgesamt 4582 Beschwerden von Fluggästen ein, doch das Bundesamt leitete daraufhin nur 653 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Airlines ein. Nur 18 Verfahren endeten 2013 mit einem Bußgeldbescheid gegen die Fluggesellschaften. "Die durchschnittliche Höhe der von 2011 bis zur ersten Jahreshälfte 2014 verhängten Bußgelder betrug gerundet 1560 Euro", heißt es in der Antwort des Ministeriums.

Den Beschwerdeweg wählen nur solche Bürger, die sich von den Airlines so schlecht behandelt fühlten, dass sie deshalb ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen. Viele Bürger beschränken sich dagegen auf einen Entschädigungsantrag. Den setzen im Auftrag der Passagiere oft Dienstleister wie das Berliner Unternehmen EUclaim gegenüber den Airlines durch. Solche Entschädigungen stehen Fluggästen bei unzureichend begründeten Verspätungen von über drei Stunden zu.

Entschädigungsanträge nehmen zu

Dem Papier zufolge hat das Luftfahrt-Bundesamt im laufenden Jahr noch kein einziges Bußgeld gegen eine Airline verhängt, obwohl dort seit Jahresbeginn bereits 1262 Beschwerden von Bürgern eingegangen sind. "Die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Beschwerden und tatsächlich verhängten Sanktionen zeigt uns, dass die Bundesregierung ihren Durchsetzungsauftrag nicht ausreichend ernst nimmt", kritisierte der Grünen-Politiker Markus Tressel. Die Verweigerungshaltung des Bundes bei der Rechtsdurchsetzung und Kontrolle gehe "zu Lasten der Verbraucher und zu Gunsten der Airlines", sagte Tressel.

Entschädigungen können sich Airlines dagegen seltener entziehen. "Die Entschädigungsanträge von Passagieren nehmen zu, aber das Potenzial für Entschädigungsleistungen der Airlines ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Nur etwa zehn bis 20 Prozent der Geschädigten melden bisher Ansprüche an", sagte Jan Rameken von EUclaim. Bei über drei Stunden Verspätung auf Kurzstrecken würden 250 Euro, auf Mittelstrecken 400 und auf Langstrecken 600 Euro gezahlt. EUclaim behalte davon im Erfolgsfall 22,5 Prozent plus Mehrwertsteuer.

(mar)
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