Rüsselsheim Flugverspätung wegen Blitzschlag: kein Geld zurück

Rüsselsheim · Verspätet sich ein Flug wegen Blitzschlags, steht den betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn es handelt sich um einen außergewöhnlichen Umstand, also ein Ereignis von außen, das die Fluggesellschaft unvorhersehbar trifft. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim (Az.: 3 C 751/16). In dem verhandelten Fall, über den die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet, ging es um einen Flug aus der Dominikanischen Republik nach Deutschland.

Das Flugzeug wurde auf dem Vorflug von Frankfurt in die Karibik von einem Blitz getroffen. Für die Reparatur wurden drei Tage angesetzt. Die Airline gab an, den Rückflug nach Frankfurt annulliert zu haben. Die Kläger verlangten jeweils 600 Euro Entschädigung nach EU-Recht. Vor Gericht hatten sie keinen Erfolg.

(dpa)
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