Kleine Mitbringsel - großer Ärger

Schon ein am Strand gefundenes Korallenteil kann Urlaubern Ärger bereiten. Das Mitnehmen ist unter Umständen strafbar. "Daher im Zweifelsfall besser liegen lassen", erklärt das Hauptzollamt Dresden.

Auch von anderen exotischen Reisesouvenirs wie Waren aus Reptilienleder sei dringend abzuraten. Einige Muschelarten dürften aus artenschutzrechtlichen Gründen gar nicht oder nur in kleinen Mengen nach Deutschland eingeführt werden. Ansonsten drohe ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.

(tmn)
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