Mängel in der Ferienwohnung sofort reklamieren

Gibt es Probleme im Urlaub mit der gemieteten Wohnung, sollte man dies dokumentieren. Bei einer Buchung über den Eigentümer kann man die Miete mindern.

 Oftmals werden Ferienwohnungen über Vermittlungsportale gebucht. Diese sind bei Mängeln aber nicht zuständig. Entscheidend ist, mit wem der Mietvertrag geschlossen wurde.

Oftmals werden Ferienwohnungen über Vermittlungsportale gebucht. Diese sind bei Mängeln aber nicht zuständig. Entscheidend ist, mit wem der Mietvertrag geschlossen wurde.

Foto: Patrick seeger

Der angepriesene Pool? Ein Becken ohne Wasser. Das Schlafzimmer? Verdreckt. Wenn Urlauber ihre Ferienwohnung betreten, erleben sie manchmal unangenehme Überraschungen. Welche Rechte sie haben und wie sie sie durchsetzen können - ein Überblick:

Bieten Reiseveranstalter Ferienwohnungen und -häuser an, gilt für Buchungen bis Ende Juni 2018 noch das Pauschalreiserecht. Mängel zeigen Reisende also beim Veranstalter an, zum Beispiel um nachträglich den Preis zu mindern. Mit den Änderungen im Pauschalreiserecht, die am 1. Juli 2018 in Kraft treten, gilt das nicht mehr. "Man wird sehen, wie die Veranstalter das umsetzen", sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Viele buchen Ferienwohnungen über Vermittlungsportale. Gibt es Probleme, sind diese meist nur Vermittler und für Mängelansprüche nicht zuständig. Entscheidend ist, mit wem der Mietvertrag am Ende geschlossen wurde. Vermittler leiten oft nur die Buchungsanfrage an den Eigentümer oder Vertragspartner weiter.

Bei Mängeln in Ferienwohnungen, die beim Eigentümer gebucht worden sind, greift in Deutschland das Mietrecht: Urlauber können anteilig die Miete mindern. Um wie viel, hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Einschätzung können im Netz abrufbare Urteilssammlungen bieten. Mängel wie eine kaputte Sauna oder sehr verdreckte Räume sollten Urlauber sofort beim Vertragspartner reklamieren. Nachträglich können sie schwer nachweisen, dass solche Mängel vorlagen oder sie diese nicht sogar selbst verursacht haben, erläutert Fischer-Volk. Wichtig: Mängel fotografieren und am besten Zeugen dazu holen.

Ist eine Ferienwohnung unbewohnbar, muss der Vermieter rasch ein Ersatzobjekt bereitstellen. Ansonsten können Reisende auf eigene Faust eine neue Bleibe suchen und dadurch entstehende Mehrkosten beim Vertragspartner geltend machen.

Komplizierter ist die Lage bei Buchungen im Ausland. Dann gilt Landesrecht, wenn im Vertrag nicht die Geltung von deutschem Recht vereinbart wurde.

(RP)
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