Terroranschläge in Brüssel Was Reisende jetzt wissen müssen

Berlin · Der Terror erschüttert Brüssel. Flüge in die belgische Hauptstadt werden umgeleitet, der Zugverkehr ist unterbrochen. Was Reisende - kurz vor den Osterfeiertagen - wissen müssen.

Terroranschläge in Brüssel: Am Flughafen und in der Metro starben Dutzende Menschen. Das öffentliche Leben steht still, es gibt Auswirkungen auf den internationalen Reiseverkehr. Was Reisende jetzt wissen müssen - der Überblick:

Der Flughafen Brüssel-Zaventem wurde vorerst geschlossen. Flüge von deutschen Flughäfen nach Brüssel werden umgeleitet. Wer per Flugzeug in die belgische Hauptstadt reisen will, kommt nicht an sein Ziel.

Betroffene Passagiere können ihr Flugticket zurückgeben oder umbuchen und erhalten den vollen Preis zurück, erklärt der Reiserechtler Ernst Führich aus Kempten. "Man muss nicht warten, bis die Airline den Flug annulliert." Denn die Lage in Brüssel sei ein außergewöhnlicher Umstand - der Kunde kann vom Beförderungsvertrag zurücktreten und bekommt das Geld zurück. Schadenersatz für weitere anfallende Kosten gebe es aber nicht.

Wer per Stop-Over in Brüssel ein anderes Reiseziel erreichen will, wird von seiner Airline in der Regel auf eine alternative Route umgebucht. Wie lange das dauert, ist offen. Daher müssen sich diese Passagiere auf erhebliche Verzögerungen ihrer Reise einstellen.

Ab drei Stunden Verspätung am Zielort oder bei Annullierung steht Passagieren normalerweise eine Entschädigung zu. Das schreibt die EU-Fluggastrechteverordnung vor. "In diesem Fall ist das aber nicht so", sagte Führich. Denn die Airlines seien bei höherer Gewalt oder einem außergewöhnlichen Umstand von der Zahlungspflicht befreit.

Auch wer mit der Deutschen Bahn nach Brüssel reisen will, kommt derzeit nicht an sein Ziel. Laut einem Bahn-Sprecher wurde der Zugverkehr nach Belgien vorübergehend eingestellt. Die Züge von Frankfurt über Köln nach Brüssel enden in Aachen. Wer ein ICE-Ticket für diese Strecke gebucht hat, kann sich den Preis kostenlos erstatten lassen, sagte eine Sprecherin der Bahn. Diese Möglichkeit bestehe für alle Reisen über Ostern bis in den April hinein. Die Rückgabe des Tickets ist in jedem Fall in einem der DB-Reisezentren möglich.

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Auch der Hochgeschwindigkeitszug Thalys stellte seine Fahrten über oder nach Belgien ein. Fahrkarten für den 22. und 23. März können Reisende kostenlos umtauschen oder sich erstatten lassen, teilte das Unternehmen mit. Reiserechtler Führich rät, sich bei Erstattungsfragen im Zweifel an das betreffende Verkehrsunternehmen zu wenden.

In Brüssel herrscht Ausnahmezustand. Neben dem Flughafen sind auch alle Bahnhöfe und Metrostationen geschlossen. Straßentunnel wurden gesperrt - davon waren der Jubelparktunnel sowie der Wettunnel in Richtung Zentrum betroffen. Nach Angaben des belgischen TV-Senders VRT fahren die Taxis in Brüssel derzeit gratis.

Der Deutsche Botschafter in Brüssel rief deutsche Reisende dazu auf, den öffentlichen Raum zu meiden und ihre Aufenthaltsorte nicht zu verlassen. Das Auswärtige Amt rät dringend, Menschenansammlungen zu meiden und Weisungen der belgischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Reisende sollten die lokalen Medien verfolgen.

Die Bundespolizei kündigte an, die Sicherheitsvorkehrungen zu verschärfen, sowohl an der deutsch-belgischen Grenze als auch an Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland. Auch Frankreich verschärft die Kontrollen an den Grenzen. An der niederländisch-belgischen Grenze wird ebenfalls mehr kontrolliert. Autoreisende, die von Deutschland nach oder über Belgien unterwegs sind, müssen sich also auf eventuelle Verzögerungen an den Landesgrenzen einstellen.

Nein. Wer nun aus Angst vor Terror auch in anderen Metropolen nicht mehr dorthin reisen will, kann nicht kostenlos sein Ticket für Flugzeug oder Bahn zurückgeben. Er ist auf Kulanz angewiesen oder muss Stornokosten zahlen. Denn eine konkrete erhebliche Gefährdung gebe es derzeit nur in Brüssel, sagte Reiserechtler Führich. Die reine Angst, dass nun auch andernorts etwas passieren könnte, reiche nicht aus, um sich das Geld erstatten zu lassen.

Nein. Diese zahlt nicht bei höherer Gewalt, erläuterte Führich. Versichert seien in der Regel nur unerwartete, schwere Krankheiten. Angstpsychosen zählten aber nicht dazu.

(dpa/ ham)
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