Urteil des BundesgerichtshofesMehr Verbraucherrechte bei Anzahlungen für Pauschalreisen
Reiseveranstalter können nur in Ausnahmefällen mehr als ein Fünftel des Preises einer Pauschalreise als Anzahlung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.