GerichtsentscheidungBahn muss aktiv über Verspätungen und Ausfällen informieren
Die Deutsche Bahn muss Fahrgäste aktiv über Verspätungen und Zugausfälle informieren.Mit einem bloßen Hinweis darauf, wo diese Informationen erhältlich sind, kommt sie ihrer Informationspflicht nicht nach, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen