Urteil BGH: Kein Ausgleich für kostenlos fliegende Kinder bei Verspätung
Karlsruhe · Wer kostenlos fliegt, hat auch keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für eine Flugverspätung. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Im aktuellen Fall hatten die Eltern für ihre noch unter zwei Jahre alte Tochter geklagt, weil ihr Rückflug von Palma de Mallorca nach München mehr als sechs Stunden verspätet war (Az. X ZR 35/149). Das Mädchen hat laut Urteil aber keinen Anspruch auf die geforderte Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro, weil die Fluggesellschaft das Kind kostenlos reisen ließ.
Der BGH verwies zur Begründung auf die Fluggastrechteverordnung der EU. Demnach haben jene Fluggäste keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, "die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht verfügbar ist". Da die Auslegung dieser Bestimmungen eindeutig sei, sah der BGH laut Urteil auch keine Veranlassung, den Fall zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.