Flüge über Krisengebiete Diffuse Angst reicht nicht für Stornierung

Hannover · Dass eine Airline eine Route über ein Krisengebiet wählt, ist kein ausreichender Grund, um einen gebuchten Flug kostenlos stornieren zu können. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier
Infos

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier

Infos
Foto: dpa/Henning Kaiser

"Eine diffuse Angst, dass da möglicherweise etwas passieren könnte, reicht den Gerichten als Grund nicht aus", erklärt Degott. Über Krisengebiete wie Israel, Ägypten oder Afghanistan finde der Flugverkehr schon seit Jahren ohne Zwischenfälle mit Passagiermaschinen statt.

"Anders liegt der Fall, wenn eine konkrete Bedrohung bekannt ist, die die Airline ignoriert." Unternehmen, die in der aktuellen Situation weiterhin über die Ukraine fliegen wollen, müssten damit rechnen, dass ihre Gäste bei einer Stornierung vor Gericht Recht bekämen.

Viele Airlines meiden den ukrainischen Luftraum bereits seit einigen Monaten, andere wie die Lufthansa haben angekündigt, ihre Flüge bis auf weiteres umzurouten.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort