Urteil des BGH Drei Tage falsches Hotel - Gast steht Entschädigung zu

Karlsruhe · Wenn Urlauber mehrere Tage in einem falschen Hotel untergebracht werden, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

 Reinigungskraft im Hotelzimmer (Symbolfoto).

Reinigungskraft im Hotelzimmer (Symbolfoto).

Foto: dpa

Im vorliegenden Fall war eine Familie aus dem baden-württembergischen Crailsheim bei ihrem Antalya-Urlaub vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Das Hotel war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand.

Zwar war in dem ursprünglich gewählten Hotel später alles in Ordnung. Die drei Tage hätten den Elf-Tage-Urlaub der Familie aber beeinträchtigt, so der Bundesgerichtshof. Die Familie stehe deshalb eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.

(hebu/dpa)
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