Fluggesellschaft Germanwings verliert Streit mit Fluggast

Luxemburg · Nach Ansicht des EuGH ist ein Flugzeug erst am Ziel, wenn die Türen geöffnet sind.

Ein Flugzeug ist erst nach der Öffnung einer Tür wirklich am Ziel angekommen, und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen und Entschädigungen. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klargestellt (Rechtssache C-452/13). So lange die Türen geschlossen seien, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren, urteilten die Richter. Diese Einschränkung werde erst aufgehoben, wenn die Passagiere den Flieger verlassen könnten.

Hintergrund war ein Streit zwischen der Lufthansa-Tochter Germanwings und einem Passagier der Fluglinie um die Ankunftszeit eines verspäteten Flugzeugs auf dem Weg von Salzburg zum Flughafen Köln/Bonn. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden gemäß einem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu.

Die Fluggesellschaft argumentierte nun, dass es darauf ankomme, wann die Räder des Fliegers die Landebahn berühren. In diesem Fall wäre die Maschine "nur" zwei Stunden und 58 Minuten zu spät angekommen - und damit knapp unter der entscheidenden Drei-Stunden-Frist geblieben. Die Parkposition erreichte das Flugzeug aber erst nach drei Stunden und drei Minuten, kurz danach wurden dann die Türen geöffnet.

Während des Fluges hätten sich Passagiere "in einem geschlossenen Raum aufzuhalten, in dem ihre Möglichkeiten, mit der Außenwelt zu kommunizieren, aus technischen und aus Sicherheitsgründen erheblich beschränkt sind", unterstrich der Europäische Gerichtshof: "Unter solchen Umständen können sich die Fluggäste nicht weiter um ihre persönlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Angelegenheiten kümmern." Ein Aufenthalt im Flugzeug über die normale Flugzeit hinaus stelle daher "verlorene Zeit" dar.

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Passagier und Germanwings muss nun das Landesgericht Salzburg endgültig entscheiden. Die österreichischen Richter hatten ihre Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts gebeten.

(dpa)
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