Streik bei der Lufthansa Diese Rechte können Passagiere geltend machen

Düsseldorf · Der Streik der Lufthansa wirkt sich auf viele Flughäfen aus. Berlin Tegel ist besonders betroffen aber auch Düsseldorf und Köln. Welche Unterstützung, Entschädigung und welcher Schadensersatz Lufthansa-Passagieren jetzt zusteht, erklären wir hier.

Flughafen-Streik: Diese Rechte haben Passagiere bei Flugausfall & Co.
Infos

Diese Rechte haben Passagiere bei einem Flughafen-Streik

Infos
Foto: dpa/Federico Gambarini

Wer sich erkundigen möchte, ob sein Flug durch den Streik ausfällt, hat mehrere Möglichkeiten: Der beste Ansprechpartner ist immer die Airline selbst. Für Informationen steht eine Hotline bereit, außerdem gibt es eine eigene Webseite, die gestrichene Flüge anzeigt. Alternativ können Flugreisende auch speziell nach ihrem Flug suchen, das geht am besten auf der Buchungsseite der Lufthansa. Grundsätzlich sollten alle Informationen, die über das Internet bezogen werden, auf Papier ausgedruckt werden. So haben die Fluggäste auch am Schalter einen Beleg.

In Düsseldorf wurden 31 von 37 Kurz- und Mittelstreckenflügen gestrichen. Am Köln/Bonner Flughafen fallen am Mittwoch nach Angaben einer Sprecherin insgesamt 14 von 20 Flügen von und nach München aus. Auch von Münster/Osnabrück hat die Lufthansa Flüge nach München und Frankfurt gestrichen.

Fluggäste, die wegen einem Mitarbeiterstreik einer Airline am Flughafen fest sitzen, müssen vom Konzern versorgt werden. Wie viele Leistungen dann erbracht werden müssen, hängt von der Wartezeit der Passagiere und der Flugstrecke ab. Ab zwei Stunden Verspätung dürfen Gäste, die bis zu 1500 Kilometer fliegen, zwei Telefonate führen und zwei E-Mails schreiben, sie müssen mit Essen und Getränken versorgt werden. Gegebenenfalls muss für sie auch eine Übernachtung arrangiert werden.

Ab einer Strecke von 1500 bis zu 3500 Kilometern muss die Airline ab drei Stunden Verspätung Hilfe anbieten. Ab 3500 Kilometern aufwärts, müssen Passagiere vier Stunden warten, bis sie Ansprüche geltend machen können. Ist der Flug fünf Stunden oder mehr verspätet dürfen Passagiere von der Flugreise zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Vorgesehen ist, dass Fluggäste im Falle eines Streiks kostenlos versorgt werden. Weil das organisatorisch jedoch oft nicht machbar ist, müssen Passagiere tatsächlich die Auslagen für Getränke, einen Restaurantbesuch oder auch das Hotel selbst übernehmen. Wichtig ist, alle Belege aufzubewahren, um sie später geltend machen zu können. Übrigens: Diese Kosten müssen bei Verspätungen in jedem Fall übernommen werden - etwa auch dann, wenn die Ursache kein Streik sondern ein Sturm ist.

Die Fluggesellschaft hat den Auftrag ihre Passagiere so schnell wie möglich an ihr Ziel zu bringen. Das gilt auch, wenn ihre Flieger aus irgendeinem Grund nicht vom Boden abheben können. Kann der Termin mit anderen Verkehrsmöglichkeiten noch erreicht werden, weichen die Fluggesellschaften auf Bahn oder Mietwagen aus. Eventuell kommt auch ein Ersatzflug von einem anderen nahegelegenen Flughafen in Frage. Wer sich auf eigene Faust auf die Suche nach einem Ersatztransport machen will, sollte das erst tun, wenn er mit der Fluggesellschaft gesprochen hat. Ansonsten könnte es sein, dass die zusätzlichen Kosten am Ende nicht übernommen werden.

Wo sind die besten Sitz-Plätze im Flugzeug?
6 Bilder

So finden Sie die besten Plätze im Flugzeug

6 Bilder
Foto: shutterstock/ My Good Images

Entschädigungszahlungen sind nicht so leicht zu bekommen. Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, steht Passagieren zwar grundsätzlich eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. So dürfen etwa keine "außergewöhnlichen" Umstände daran Schuld sein - Streiks fallen allerdings in diese Kategorie. Bei einem Streik ist eine Entschädigung deshalb nur dann möglich, wenn die Airline nicht alles unternommen hat, um den Passagier trotz der Umstände an seinen Zielort zu bringen. Kann dieses Versagen nachgewiesen werden, kann es auch zu einem Zuspruch von Schadenersatz durch ein Gericht kommen.

(ham)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort