Reiseportale Kartellamt droht Niederlage im Kampf gegen Bestpreisklauseln

Düsseldorf · Booking.com, Deutschlands größtes Hotelbuchungsportal, kann im Streit mit dem Bundeskartellamt möglicherweise auf Rückendeckung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen.

Reiseportale: Kartellamt droht Niederlage im Kampf gegen Bestpreisklauseln
Foto: dpa, wst lof

Der Erste Kartellsenat des Gerichts signalisierte am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter, die Bestpreisklauseln in den Verträgen von Booking.com mit seinen Hotelpartnern als kartellrechtswidrig zu untersagen.

Auf den ersten Blick scheinen Bestpreisklauseln für Kunden von Online-Reiseportalen eine feine Sache. Die Anbieter garantieren damit, dass ein bestimmtes Hotel nirgendwo günstiger angeboten werden kann als auf ihrer Webseite. Das Bundeskartellamt sah in der Klausel aber eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs, die sich negativ auf die Preise für die Verbraucher auswirken könnte, und hatte die Regelung untersagt. Dagegen hatte Booking.com Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.

Aus diesem Grund standen sich heute in Düsseldorf zum ersten Mal das Kartellamt und das Hotelportal vor Gericht gegenüber. Der Reisevermarkter hatte es Hotelbetreibern vertraglich untersagt, Zimmer auf der eigenen Website günstiger anzubieten als bei Booking.com. Und nach dem ersten Verhandlungstag kann Deutschlands größtes Reiseportal auf Rückendeckung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen. Der Erste Kartellsenat signalisierte in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter, die Bestpreisklauseln in den Verträgen als kartellrechtswidrig zu untersagen.

Der Vorsitzende Richter erklärte, das Gericht prüfe, ob es sich bei der Klausel nicht um eine notwendige Nebenabrede in den Vereinbarungen mit den Hotelpartnern handele. Denn ohne eine solche Regelung könnten Hotels quasi als Trittbrettfahrer die Online-Plattform nutzen, um von den Zimmersuchenden wahrgenommen zu werden — und dann die Gäste zur Buchung auf die eigene Webseite locken, so dass die Portale leer ausgehen. Eine endgültige Entscheidung traf das Gericht aber noch nicht. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.

Rückschlag für die Wettbewerbsbehörde

Die Aussagen des Richters sind ein Rückschlag für die Wettbewerbsbehörde, die der Meinung ist, dass die Klauseln nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher sind, in Wirklichkeit jedoch nachteilig. "Letztlich verhindern sie, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können", warnt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Aus diesem Grund begrüßen auch Verbraucherschützer das Verfahren. "Beim Buchen im Internet gibt es ohnehin schon genug Fallstricke", sagt zum Beispiel Georg Tryba, Reiseexperte der Verbraucherzentrale NRW. Wer heute eine Reise buche, solle sich aber sowieso nicht nur auf ein einzelnes Portal verlassen. "Grundsätzlich empfehlen wir den Verbrauchern, sich auch im Internet möglichst umfassend zu informieren und die Angebote verschiedener Portale zu vergleichen. Wichtig ist, sich möglichst früh klar zu machen, was man eigentlich will." Wenn man klare Kriterien wie den Reiseort, Voll- oder Halbpension im Kopf habe, könne man gezielter suchen.

"Außerdem sollte man auf der Suche nach einem guten Hotel nicht zu viel auf Online-Bewertungen geben", sagt Tryba. Es gebe heute Agenturen, die sich auf das gezielte Verfassen von Kommentaren spezialisiert hätten. "Außerdem sind auch 'Rache-Bewertungen‘ ziemlich verbreitet — also schlechter Bewertungen von Kunden, die sich an einem bestimmten Punkt gestört haben, in ihrer Beurteilung aber gleich den gesamten Aufenthalt schlecht machen." Online-Bewertungen sollten daher nur einer von mehreren Kriterien sein, nach denen man sein Hotel auswählt.

Auch bei der Suche auf den Portal-Webseiten selbst gibt es einige Dinge zu beachten. Verbraucher sollten zum Beispiel nie die voreingestellte Standardsuche verwenden. "Häufig tauchen gesponserte Hotelanzeigen ganz oben in der Suchleiste auf", erklärt der Verbraucherschützer. "Das müssen aber nicht zwingend die besten oder passendsten Urlaubsziele sein." Stattdessen sollten potenzielle Urlauber die Suchparameter möglichst manuell einstellen. "Nur so kann man sicherstellen, dass man auch tatsächlich die Angebote angezeigt bekommt, die zu einem passen."

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