Rücktrittskosten steigen mit der Zeit Schade: Wenn gebuchter Urlaub abgesagt werden muss...

Schade! So lange haben Sie sich auf Ihren wohl verdienten Urlaub gefreut - und dann wird nichts draus. Viele Gründe kann es für eine Urlaubsstornierung geben, eine akute Krankheit oder eine plötzliche Urlaubssperre. Wenn so etwas passiert, sollten Sie in jedem Fall schnell reagieren.

Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, sich unverzüglich mit der Absage an den Reiseveranstalter zu wenden. Denn die Rücktrittskosten werden meist gestaffelt nach Zeiträumen bis zum Reisebeginn berechnet. Je früher die Absage, umso geringer der finanzielle Schaden - auch wenn es kein kostenloses Rücktrittsrecht gibt.

Bei Pauschalreisen kann eine "Ersatzperson" benannt werden, die stellvertretend die Reise antritt. Hotels und Pensionen können zwischen 40 und 80 Prozent der Kosten verlangen - je nachdem ob Voll-, Halbpension oder Übernachtung mit Frühstück gebucht wurde.

Bei angemieteten Ferienwohnungen und -häusern ist entscheidend, ob sie im gebuchten Zeitraum noch weitervermietet werden können. Falls nicht, fallen die Mietkosten an - allerdings ohne Nebenkosten für Reinigung, Strom und Ähnliches. Die Verbraucherschützer raten, stets nachzuforschen, ob das angemietete Objekt nach der Absage einen neuen Mieter gefunden hat.

Muss eine Reise abgesagt werden, weil ein vorab vom Arbeitgeber genehmigter Urlaub nun von diesem abgelehnt wird, trägt der Arbeitgeber die Kosten.

Vor allen Eventualitäten schützt eine Reiserücktrittsversicherung. Je nach Rücktrittsgrund muss der verhinderte Urlauber zwischen 25 Euro und 20 Prozent des Reisepreises selbst tragen.

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