Preis mindern, wenn der Flieger ausfällt

Verlieren Pauschalurlauber wegen eines Pilotenstreiks einen Tag am Ferienort, dürfen sie den Reisepreis anteilig mindern. "Der Reisepreis wird durch die Zahl der Urlaubstage geteilt, daraus ergibt sich der konkrete Anspruch", erklärt der Reiserechtler Paul Degott.

 Bei einem Pilotenstreik stehen die Urlauber.

Bei einem Pilotenstreik stehen die Urlauber.

Foto: dpa

Ein Sonderfall sind Wochenendtrips. "In diesem Fall darf ich die Reise wegen erheblicher Mangelhaftigkeit kostenlos kündigen", erläutert Degott. Denn eine Reise von Freitag bis Sonntag lohnt sich eigentlich nicht mehr, wenn der Urlauber wegen des Streiks erst am Samstag ankommt. Kündigt der Kunde dann den Vertrag, kann er auch Schadenersatz vom Veranstalter verlangen.

(tmn)
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