Urteil zu Pauschalreisen Bei verspätetem Abflug: Geld zurück

Hamburg · Verspätet sich der Abflug bei einer nur wenige Tage dauernden Pauschalreise massiv, darf der Urlauber den Reisepreis deutlich mindern.

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier
Infos

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier

Infos
Foto: dpa/Henning Kaiser

Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". In dem betreffenden Fall hatten die Kläger eine fünftägige Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Abflug sollte morgens um 4.20 Uhr sein. Tatsächlich startete das Flugzeug erst um 23.15 Uhr.

Nach Ansicht des Gerichts haben die Kläger deshalb Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises. Bei einer Kurzreise stelle eine fast 19-stündige Verzögerung des Reisebeginns einen erheblichen Reisemangel dar. Da die Kläger dadurch fast einen kompletten Urlaubstag verloren haben, ist die bei Flugverspätungen übliche Reisepreisminderung von fünf Prozent ab der fünften Verspätungsstunde nicht ausreichend.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort