Strenge Regeln für die Einfuhr Gefährliche Urlaubsleckereien

Frankfurt/Main (RPO). Im Urlaub schmeckt fast alles besser. Was liegt also näher, als sich die Erinnerungen in den Koffer zu packen und den Honig aus der Türkei als Souvenir mit nach Hause zu nehmen? Doch Vorsicht: Hat man seinen Urlaub in einem Land außerhalb der EU verbracht, ist die Einfuhr von Lebensmitteln streng reglementiert.

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Foto: ddp

"Generell unterliegen alle Lebensmittel von seiten der EU einer Einfuhrkontrolle", sagt Sabine Pluskat, Veterinärmedizinerin bei der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Frankfurter Flughafen. Das gelte auch für die eher kleinen Mengen im Urlaubsreiseverkehr.

Der Grund dafür liege im Schutz vor Tierseuchen, erklärt die Expertin. "Die Gefahr, dass eine Krankheit durch Urlauber eingeschleppt wird, ist sehr groß." Und die Folgen selbst für gesunde Tierbestände schlimm: Tritt eine Krankheit in der Region auf, werden vorbeugend auch sie getötet. Dabei liege das Problem nicht im Verzehr der Lebensmittel sondern darin, dass zum Beispiel Reste auf einer Müllkippe landen könnten. Und durch Vögel oder andere Tiere von dort auf die nächstgelegene Weide gelangen. Deshalb ist vor allem bei tierischen Produkten Vorsicht geboten.

Fleisch und Milchprodukte dürfen aus Drittländern in der Regel überhaupt nicht eingeführt werden, egal in welcher Menge und Form. Das gilt auch für verpackten Käse, Konserven oder Trockenfleisch, wie beispielsweise dem in den USA sehr beliebten Beef Jerk.

Ausnahme Babynahrung

Wer mit kleinen Kindern unterwegs oder auf eine spezielle Ernährung angewiesen ist, muss die strengen Regelungen jedoch nicht fürchten: "Für Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung gibt es Ausnahmen. Sie werden in der Regel nicht beanstandet", sagt Sabine Pluskat. Gleiches gelte auch für Nahrungsmittel, die nur in sehr geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse.

Besonders streng wird dagegen derzeit wegen der Vogelgrippe auch über Geflügelprodukte gewacht. Geflügelfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Darunter fällt auch das vor dem Heimflug am Flughafen gekaufte Sandwich mit Huhn.

Bei anderen Lebensmittelgruppen sind die Bestimmungen teilweise weniger streng. Allerdings nicht für alle Länder gleichermaßen: "Eine Einfuhr ist nur erlaubt, wenn das Drittland für diese Erzeugnisse von der EU für Importe zugelassen ist und keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen", schränkt Pluskat ein. Fisch, Meerestiere und Honig dürfen danach unter bestimmten Umständen ins Gepäck. Allerdings nicht in unbegrenzter Menge: Zur Zeit sind bis zu einem Kilogramm erlaubt.

Honig Ja, Wabe Nein

Der Teufel steckt jedoch manchmal im Detail, warnt die Veterinärin: "Befindet sich im Honigglas auch eine Wabe, greifen schon wieder andere Bestimmungen." Denn die Wabe gilt als Teil des Bienenvolkes und nicht als Lebensmittel. Eine Einfuhr ist in solchen Fällen nur mit einem entsprechenden Gesundheitszeugnis erlaubt. Vor allem Türkeiurlauber seien oft davon betroffen, hat Pluskat beobachtet. Denn von dort bringen viele Honig als Souvenir mit - was ohne Wabe allerdings auch kein Problem sei.

Lebensmittel, die nicht eingeführt werden dürfen, werden beschlagnahmt und auf Kosten des Reisenden fachgerecht vernichtet. Auch der heimischen Tierbestände zuliebe sollte man sich an die Bestimmungen halten, die zum Beispiel in der Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" nachgelesen werden können. Diese steht auf www.zoll.de unter dem Punkt Publikationen zum Download bereit.

(DDP/mais)
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