Knigge Im Ausland drohen Fettnäpfchen mit Folgen
Fremde Länder, andere Gesetze: Urlauber müssen sich mit ihren Gepflogenheiten den Sitten und Regeln der Gastgeber anpassen.
In der Ferienzeit wartet auf die Konsulate und Botschaften, vor allem die in Übersee, wieder so mancher Sonderauftrag. Die Mission: Touristen, und zwar die eigenen Landsleute, herauspauken. Das ist immer dann der Fall, wenn Urlauber im Reisegepäck ihre Sittenvorstellungen und Gesetze von daheim in ferne Länder mitschleppen. Doch: Andere Länder, andere Sitten und Gesetze. Das ABC der Fettnäpfchen von A wie Australien über B wie Brasilien bis C wie China ist lang und voller Überraschungen. Nicht nur Zoll, Sexualmoral und Drogengeschichten bergen Zündstoff.
Wie aus der Zeit alter Kaiserreiche muten manche Delikte gegen die Obrigkeit an. In Kenia zum Beispiel steht es unter Strafe, Geldscheine, auf denen der Präsident abgebildet ist, zu verschandeln oder zu zerknüllen. In Thailand genießt das Königshaus außerordentlichen Respekt. Abfällige Bemerkungen gelten dort als Majestätsbeleidigungen und können mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.
Ein Fettnäpfchen für Touristen stellt immer wieder die Sexualmoral dar, und das nicht nur in islamischen Ländern. In Thailand oder Brasilien sind etwa Nacktbaden oder "Oben ohne"-Sonnen verboten.
Im Emirat Katar, Gastgeberland der Fußball-WM 2022, ist selbst der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichtkeit - dazu zählt schon "Händchenhalten" - untersagt. Nichteheliche Schwangerschaften werden bei Anzeige strafrechtlich verfolgt, selbst Vergewaltigungsopfer können vor Gericht landen. Im Iran, gleichwohl keine Touristenhochburg, droht bei "unzüchtigem Verhalten" im schlimmsten Fall gar die Todesstrafe. Auch Frauen anderer Kulturkreise müssen dort Kopftuch und Mantel tragen, Männer sollten keine kurzen Hosen tragen, wollen sie nicht den Zorn der Sittenwächter auf sich ziehen. Selbst im Touristenland Marokko sind außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen Straftatbestände.
In der Diskriminierung Homosexueller steht der Orient nicht allein da: Singapur stellt "homosexuelle Handlungen" zwischen Männern nach wie vor unter Strafe. Nicht anders Indien: Auch dort ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar, die Höchststrafe beträgt Lebenslänglich. In China wiederum stellt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung" gleich 238 Tatbestände unter Strafe. Dazu zählen allerhand nebulöse Paragraphen wie "Störung der öffentlichen Ordnung" oder "sittenwidriges Verhalten". Neben saftigen Bußgeldern hagelt es auch bis zu 15 Tage Arrest.
Unbefugte Aufenthalte können auch übel enden. In Indien zum Beispiel ist das Betreten der beiden Himalaya-Regionen Ladakh und Sikkim sowie auf den Andamanen-Inseln ohne Sondererlaubnis strafbar. Aufenthalte trotz abgelaufener Visa ahndet Indien wie auch Kenia hart. In Thailand sind Reisende verpflichtet, immer ihre Ausweise mit sich zu führen. Vor allem in den Vergnügungsvierteln von Bangkok, Phuket oder Pattaya wird kontrolliert. Und wer in Mexiko Pass und Touristenkarte nicht bei sich trägt, findet sich schnell im Polizeigewahrsam wieder, bis der legale Aufenthalt nachgewiesen ist.
Auch westlich geprägte Länder in Übersee verstehen oft keinen Spass - vor allem, wenn es um die Tier- und Pflanzenwelt geht. Australien und Neuseeland, die von invasiven Tier- und Pflanzenarten geplagt sind, üben nicht nur ein strenges Quarantäne-Regime für Hunde und Katzen aus und kassieren eingeführte Lebensmittel. Selbst Erde unter dem Schuh kann mächtig Ärger geben.
Bei Drogendelikten drohen nicht nur in Saudi-Arabien oder Iran drakonische Strafen. Manche Länder machen keinen Unterschied zwischen harten und weichen Drogen. Japan etwa bestraft den Besitz selbst kleinster Mengen Haschischs mit bis zu sieben Jahren Haft.
Ärger kann auch die Ausfuhr bereiten, nicht nur die von Antiquitäten, sondern auch die geschützter Tiere und Pflanzen. Vor allem artenreiche Länder wie Südafrika, Brasilien oder Mexiko ahnden Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites) streng. In Brasilien beginnen die Delikte nicht erst bei Ausfuhr eines Jaguarfells. Schon der Versuch, Zierfische, Samen wilder Pflanzen, Insekten oder eine Vogelspinne auszuführen, wird streng verfolgt.