Verbotene Souvenirs Muscheln nicht mit nach Hause nehmen
Frankfurt/Main · Muscheln, Orchideen, Käse: Vieles, was zunächst als nettes Souvenir erscheint, kann Urlauber bei der Zollkontrolle teuer zu stehen kommen. Selbst seltene Hölzer können für Ärger sorgen.
Urlauber müssen bei der Auswahl von Souvenirs die Zollvorschriften beachten. Mit dem falschen Erinnerungsstück handeln sie sich bei der Einreise nach Deutschland ein Bußgeld ein oder machen sich sogar strafbar. Nicht nur Elfenbein und Tigerfelle sind tabu - auch weniger auffällige Souvenirs können gegen den Artenschutz verstoßen.
Wer am Zoll mit verbotene Erinnerungsstücken erwischt wird, muss mit Konsquenzen rechnen. Die Souvenirs werden beschlagnahmt und gegen die Person wird ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das eine Geldstrafe zur Folge hat. Im Durschnitt müssen die Betroffenen mit mehreren hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar zahlen.
Grundsätzlich ist eine legale Einfuhr von geschützten Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen möglich. Dazu müssen jedoch artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies erfordert jedoch eine gründliche Information und eine zeitaufwändige Vorbereitung. Die normale Urlaubszeit reicht in der Regel nicht aus, die notwendigen Dokumente und Genehmigungen zu erhalten.