Urteil Passbehörden dürfen Auslandsreisen verhindern

Stuttgart · Passbehörden dürfen geplante Reisen von Individualtouristen im Ausland unter bestimmten Umständen verhindern. Dies ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dann möglich, wenn während der Reise eine Entführung droht.

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Die Bundesrepublik stünde dann "in der Gefahr, entweder Lösegeldzahlungen leisten oder anderweitig Erpressungen nachgeben zu müssen", argumentierte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Daher dürfe eine solche Reise verhindert werden.

Im konkreten Fall ging es um eine Deutsche, die auf eigene Faust nach Somalia einreisen wollte. Sie will in ein Gebiet, das von der radikal-islamischen Miliz Al-Shabaab beherrscht wird, der enge Verbindungen zur Terrororganisation Al-Qaida nachgesagt werden.

Es ist nach Ansicht der Richter "allgemeinkundig, dass in Somalia aktuell immer wieder westliche Ausländer gekidnappt" werden. Das Auswärtige Amt rate Deutschen dringend, das Land zu verlassen.

So müsse von einer fast hundertprozentigen Wahrscheinlichkeit einer Entführung ausgegangen werden. Die Passbehörde entzog der Frau schließlich im Januar 2010 den Reisepass.

(Eilbeschluss vom 08. März; AZ: 11 K 67/10)

(DDP/csr)
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