Urteil nach Türkei-Urlaub Russen im Hotel sind kein Reisemangel

Wiesbaden (RPO). Sie sind berüchtigt dafür, dass sie die Buffets plündern und ausgiebig und laut feiern. Dennoch: Viele russische Gäste in einem Hotel sind kein Reisemangel. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Absurde Urlaubsklagen aus Deutschland
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Selbst wenn 80 Prozent der Gäste Russen sein sollten, kann ein deutscher Pauschalreisender deswegen nicht den Reisepreis mindern, entschied das Landgericht Düsseldorf.

Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen. Hinzu komme, dass im verhandelten Fall der Veranstalter auch keine anderen Zusagen gemacht habe, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Die Beschwerde der Kläger, sie seien bei ihrem Urlaub in der Türkei ständig dem rüpelhaften, unmöglichen Benehmen zahlreicher russischer Gäste ausgesetzt gewesen, hatte aus Sicht des Gerichts keine Substanz. Sowohl rüpelhaft als auch unmöglich seien subjektive Werturteile ohne Tatsachenkern. Reiserechtliche Ansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.

(tmn/oste)
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