Reise So setzen Fluggäste ihr Recht durch

Flugausfälle müssen Passagiere nicht einfach hinnehmen. Ihnen stehen oft zumindest eine Erfrischung und ein Snack zu.

Aufgrund der Streiks an deutschen Flughäfen in den vergangenen Wochen mussten zahlreiche Passagiere Beeinträchtigungen in Kauf nehmen. Aber nicht alles ist einfach Schicksal: "Wer länger als zwei Stunden warten muss, hat ein Anrecht auf Erfrischungen und einen Imbiss", sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Nach fünf Stunden darf er kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten und muss den vollen Preis erstattet bekommen".

Doch nicht immer ist die Fluggesellschaft einsichtig: Häufiger Grund für eine Auseinandersetzung sei die Ersatzbeförderung. "Wer auf eigene Faust auf die Bahn umgestiegen ist, wird es später schwer haben, die Kosten erstattet zu bekommen." Anders liegt der Fall, wenn die Airline sich nicht um Verpflegung oder Ersatzbeförderung gekümmert hat. "Für die Rückerstattung der Kosten sollten sie sich zunächst schriftlich an die Fluggesellschaft wenden, bevor sie über eine Klage nachdenken", empfiehlt Richter.

Je detaillierter die Forderung, desto höher die Erfolgsaussichten, sagt Richter: Der Name des Airline-Mitarbeiters, bei dem man Verpflegung oder Ersatzbeförderung verlangt und der sie verweigert hat, gehören ebenso in das Protokoll wie Datum, Uhrzeit, Flugnummer sowie eine Kopie des Flugscheins. Zeugenaussagen von Mitreisenden sind ebenfalls empfehlenswert.

"Weigert sich die Airline auch dann noch, die Ansprüche des Passagiers anzuerkennen, kommt eine Klage infrage", sagt Verbraucherschützerin Richter.

(RP)
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