Hintergrund Was leistet eine Reiserücktrittversicherung?
Wer frühzeitig eine Reise bucht, der sollte auch über eine Reiserücktrittversicherung nachdenken. Besonders bei teuren Reisen lohnt es sich, abgesichert zu sein. Doch was leisten solche Versicherungen? Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Potsdam gibt Tipps.
Erkrankungen
Wenn unerwartet ein Reiseteilnehmer oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt oder einen Unfall hat, springt die Versicherung ein. Sie zahlt in der Regel für alle Familienmitglieder, die die Reise dann nicht antreten können - zumindest dann, wenn die Reise zusammen gebucht wurde.
Vorerkrankungen
Ein leicht zu übersehender Haken beim Vertragsabschluss ist, dass Versicherungsanbieter möglicherweise bei Vorerkrankungen nicht einspringen. Daher sollte das Kleingedruckte genau studiert werden.
Wohnungseinbruch
Schwierig wird die Erstattung der Stornokosten bei einem Einbruch in die Wohnung. Selbst bei hohem finanziellen Schaden, der die Reise zur zusätzlichen Belastung werden lässt, liegt der Fall nicht ganz einfach. Ob dieser Fall abgesichert sei, liegt an den Bedingungen des jeweiligen Versicherungstarifes.
Arbeitslosigkeit
Einige Versicherungen springen sogar ein, wenn der Reisende kurzfristig arbeitslos wird und dann einen neuen Arbeitsplatz antreten will. Darauf müssen Versicherte aber schon beim Abschluss achten.
Unglücke am Urlaubsort
Die Rücktrittspolice leistet nicht, wenn die Reise aus Angst vor einem Krankheitsausbruch am Urlaubsort, einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe abgesagt werden soll.
Allerdings sind die Reise-Anbieter in solchen Fällen in der Regel kulant, erklärt Verbraucherschützerin Sylvia Schönke: "Die Reiseveranstalter versuchen mit einer Umbuchung Abhilfe zu schaffen."