Koblenz/Berlin Trinkgeld darf nicht obligatorisch abgebucht werden

Koblenz/Berlin · Auf Kreuzfahrten können Reisende oft selbst entscheiden, ob sie ein Trinkgeld zahlen oder nicht. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Passagiers ist dagegen ohne eine ausdrückliche Erlaubnis nicht zulässig.

Das hat das Landgericht Koblenz nun entschieden (Az.: 15 O 36/17). Ein Hinweis, dass die Zahlung vom Gast auch gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reichte dem Gericht nicht aus. Auf das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hin, der in dem Verfahren gegen einen Reiseveranstalter geklagt hatte. Im verhandelten Fall hatte der Reiseanbieter automatisch zehn Euro pro Person und Nacht als Trinkgeld vom Bordkonto der Reisenden abgebucht.

(dpa)
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