Urteil: Vulkanasche ist höhere Gewalt

München (tmn). Wird ein Flug wegen einer Vulkanaschewolke annulliert, bekommen Reisende keinen Schadenersatz. Das Amtsgericht München wies die Klage eines Fluggastes ab, dessen Rückflug aus Kenia im April 2010 wegen der Aschewolke über dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull gestrichen worden war.

Die Richter stuften die Aschewolke als Naturkatastrophe und damit höhere Gewalt ein. Airlines und Reiseveranstalter könnten in solchen Fällen nicht für Flugausfälle verantwortlich gemacht werden (Az.: 222 C 10835/11).

(RP)
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