Zu hohe Anzahlung ist nicht rechtens

Eine Anzahlung von 35 Prozent für eine Kreuzfahrt unmittelbar nach Vertragsabschluss ist nicht rechtens. Dadurch würden Kunden unangemessen benachteiligt, entschied das Oberlandesgericht Rostock (Az.: 2 U 22/14). Darüber informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband, der in dem Fall geklagt hatte.

Reiseveranstalter dürfen in der Regel nur eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises verlangen. Höhere Anzahlungen sind nur zulässig, wenn der Veranstalter begründen kann, welche Aufwendungen er damit abdeckt und welche Forderungen Dritter er begleichen muss. Ein entsprechendes Urteil gibt es vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: X ZR 147/13). Dies gilt auch für Kreuzfahrten.

(tmn)
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