Recht So schützen Erfinder ihre Idee

Der Weg vom bloßen Gedankenspiel bis hin zum wirtschaftlichen Erfolg eines selbst entwickelten Produktes ist meist lang und erfordert viel Durchhaltevermögen.

Recht: So schützen Erfinder ihre Idee
Foto: Bruce Rolff/thinkstockfotos.de

Am Anfang ist es nur eine Idee. Dann wird getüftelt, bis aus der Idee eine Erfindung samt Geschäftsidee wird, mit der Geld verdient werden kann. Einer der ersten Schritte sollte dabei sein, die Idee zu schützen, um potenziellen Nachahmern einen Riegel vorzuschieben.

Patent

Mit einem Patent, dem ältesten gewerblichen Schutzrecht, können technische Erfindungen geschützt werden. Beantragt wird es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dem Antrag, der von Fachleuten eingehend geprüft wird, müssen Unterlagen beigefügt werden, die die Erfindung detailliert beschreiben. Die Erfindung muss dabei die Kriterien "Neuheit", "erfinderische Leistung" und "gewerbliche Nutzbarkeit" erfüllen.

Besonders beim Punkt "Neuheit" ist Vorsicht geboten. Denn als Neuheit gilt nur, was sich erkennbar vom derzeitigen Stand der Technik abhebt und weder dem Patentamt noch der Öffentlichkeit bekannt ist. "Ist eine Erfindung noch nicht geschützt, ist absolute Geheimhaltung oberstes Gebot. Der Erfinder sollte weder darüber sprechen, noch sie anbieten oder in der Öffentlichkeit präsentieren", rät Elke Hohmann von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Ein Patent anzumelden ist aber nicht immer ratsam, denn mit der Anmeldung werden alle Details veröffentlicht, die Nachahmer auf den Plan rufen können. "Deshalb gehen immer mehr Unternehmen dazu über, keine Patente mehr anzumelden", weiß Elke Hohmann. Zudem kann die Erteilung eines Patents mehrere Jahre dauern.

Gebrauchsmuster

Die schnellere und billigere Variante der Patentierung ist das Gebrauchsmuster. Dieses ebenfalls vollwertige Schutzrecht wird bereits nach wenigen Wochen erteilt und eignet sich als gute Alternative und Ergänzung zur Patentanmeldung.

Das Patentamt stellt dabei nur fest, ob es sich um eine technische Erfindung handelt. Die aufwendige Prüfung erfolgt erst nach der Anmeldung. Allerdings ist das Gebrauchsmuster, das nur in Deutschland gilt, lediglich maximal zehn Jahre geschützt, während das Patent bis zu 20 Jahren dem Inhaber das alleinige Nutzungsrecht einräumt.

Weitere Schutzrechte

Das Geschmacksmuster betrifft das Design eines Erzeugnisses und umfasst beispielsweise die Form, die Farbgestaltung und Oberflächenstruktur sowie das Material des zu schützenden Produktes. Geschützt wird das Geschmacksmuster durch einen Eintrag in das zentrale Register des DPMA und hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren.

Dienstleistungen und Waren werden mit einer Marke gekennzeichnet, damit diese von weiteren Anbietern unterschieden werden können. Mit Wort- und Bildmarken werden beispielsweise Logos und Texte geschützt. Zudem gibt es die Hörmarken, Slogans, Farbmarken und mehr.

Strategie

Bevor ein Erfinder seine Idee vertieft und ins Detail geht, muss er eine Strategie entwickeln. Am Anfang steht die Recherche. Die Suche nach bereits vorhandenen Lizenzen, Patenten und Eintragungen, die zur Ablehnung des eigenen Antrags führen können, ist zwar aufwendig und mit Kosten verbunden, kann aber viele Probleme ersparen und bereits im Vorfeld eine der wichtigsten Frage beantworten: Ist meine Erfindung wirklich neu - und das weltweit? In Patentinformationszentren, wie beispielsweise in Aachen, gibt es professionelle Hilfe für einen ersten Überblick.

Kosten

Erfindungen zu machen, ist mit einigem finanziellen Aufwand verbunden. Zum einen verursacht die Entwicklung Kosten, zum anderen fallen Gebühren und möglicherweise auch Anwaltskosten an. Summen im fünfstelligen Bereich sind keine Seltenheit, ehe der Erfinder mit der Produktion und Vermarktung loslegen kann. Auch die Folgekosten sind nicht unerheblich.

Die Jahresgebühren für Patent beispielsweise betragen ab dem dritten und bis zum 20. Jahr 70 bis 1940 Euro. Für Erfinder und Existenzgründer gibt es allerdings Fördermittel. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Unternehmen und freie Erfinder mit dem Programm Signo (Schutz von Ideen für die Gewerbliche Nutzung) bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung der innovativen Ideen.

Beratung

Damit Erfinder jederzeit auf der sicheren Seite sind, ist es ratsam, von Anfang an Experten ins Boot zu holen und sich professionell beraten zu lassen. Eine erste Hilfestellung bei Fragen zu gewerblichen Schutzrechten bieten die Industrie- und Handelskammern, die mit Patentanwälten zusammenarbeiten.

"Wir bieten beispielsweise monatlich eine kostenfreie Erstberatung an", erklärt Elke Hohmann. Ein Experte kann dann schnell feststellen, ob es sich lohnt, ein Patent zu beantragen oder eine andere Möglichkeit gewählt werden soll, um die Erfindung zu schützen.

(RP)
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