Dinslaken: Angriff oder Notwehr?
VON ULRICH JOPPICH - zuletzt aktualisiert: 26.11.2010Dinslaken (RPO). Ein 52-jähriger Dinslakener steht nach Messerstichen gegen einen 23-Jährigen wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Kleve. Er sagt, dass das spätere Opfer aggressiv und bedrohlich auf ihn losgegangen sei.
moers/kleve Verkehrte Welten gestern im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Kleve: Auf der Anklagebank sitzt der eher schmächtige 52-jährige nicht vorbestrafte Wilfried P. aus Dinslaken. Er soll laut Anklage am frühen Morgen des 17. August 2008 in Moers den 23-jährigen Martin St. mit drei Messerstichen in den Bauch lebensgefährlich verletzt haben. Der junge Mann wurde in einer Notoperation gerettet.
An dem Tisch neben dem Sachverständigen und dem Moerser Anwalt Bodo Starke als Nebenklägervertreter sitzt der kräftig gebaute 23-jährige Martin St. als Opfer dieser Messerattacke. Er ist wegen Körperverletzung vorbestraft, musste bereits ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und wurde bei der polizeilichen Vernehmung von seinen Freunden als sehr aggressiv beschrieben. So soll er noch kurz vor der Auseinandersetzung mit dem Angeklagten versucht haben, an mehreren Autos die Spiegel abzutreten. Beim Angeklagten wurde ein Blutalkoholgehalt von 1,6 3 Promille gemessen, beim Opfer 1,77 Promille sowie Spuren von Cannabis und Amphetaminen.
Was war gegen fünf Uhr morgens auf der Annastraße in Moers passiert? Wilfried P. hatte gemeinsam mit 14 Freunden den Junggesellenabschied eines Kumpels gefeiert. Die Männergruppe hatte in Moers mehrere Kneipen und Diskotheken abgeklappert. Dabei wurde reichlich getrunken. Zuletzt blieben nur noch der Angeklagte und ein Freund übrig. "Wir haben noch einen Absacker getrunken und uns dann auf den Weg in Richtung Bahnhof gemacht. Auf der Annastraße sind uns drei Personen entgegen gekommen. Einer von ihnen hat die Straße überquert und ist sehr aggressiv auf mich los gegangen. Ich hatte Angst um mein Leben", schilderte der Angeklagte. "Lass mich in Ruhe, ich habe ein Messer", habe er Martin St. zugerufen.
Der 23-Jährige habe sich davon nicht abhalten lassen. Dann habe er zugestochen. Das Messer habe er als ehemaliger Schreiner immer mit dabei gehabt, gewissermaßen "als Handwerkszeug", so der Angeklagte. Nach den schrecklichen Erfahrungen werde er niemals mehr ein Messer mit sich führen.
Martin St. erlitt durch die Stiche eine zwölf Zentimeter lange Schnittwunde, Teile des Darms traten nach der schweren Verletzung aus, auch die Leber war getroffen worden. Der junge Mann gab an, er habe geglaubt, dass der Angeklagte mit seinem Freund gestritten habe. "Ich wollte schlichten", sagte St., was ihm vom Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Michael Devers, den Kommentar "Wir sind hier nicht in der Märchenstunde" eintrug.
Die Taktik des Verteidigers wird sein, dass sein Mandant in Notwehr gehandelt hat. Entscheidend wird dann wohl die Frage sein, ob die Verteidigung mit einem Messer gegen den Angriff mit Fäusten angemessen und verhältnismäßig war.
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